253.047 getötete Wildtiere in Brandenburg im Zeitraum 01.04.2016-31.03.2017

Wildart Getötete Tiere Weiterführend Hinweise FG
Kaninchen 45
Mink 162 NABU fordert, Waschbär, Marderhund und Mink wieder aus dem Jagdrecht zu streichen.
Muffelwild 628
Fasan 1.072
Steinmarder 1.592 NABU [NRW] begrüßt die Streichung von Baummarder, Mauswiesel und Fischotter aus der Liste der jagdbaren Arten. Da aber auch für die anderen Marderarten kein konsumtives Nutzungsinteresse vorhanden ist und der NABU die Jagd auf Beutegreifer unter dem Vorwand der „Regulation“ ebenfalls ablehnt, sollten auch Steinmarder, Iltis, Hermelin und Dachs aus der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden. Zumal bei der Jagd auf Steinmarder Verwechslungsgefahr mit dem nicht mehr jagdbaren Baummarder besteht.
Ringeltauben 1.905 NABU NRW Keine Schonzeit für Ringeltauben „Aus ökologischen Gründen ist eine Jagd auf Vögel völlig unnötig. „
Feldhase 2.752 NABU fordert die Streichung des Feldhasen aus der Liste der jagdbaren Arten Nordrhein-Westfalens.
Dachs 4.216 NABU plädiert für eine Abschaffung der Dachsjagd
Gänse (gesamt) 5.101
Enten (gesamt) 6.849
Marderhund 7.557 Der NABU lehnt die Jagd auf den Marderhund aus mehreren Gründen ab.

NABU fordert, Waschbär, Marderhund und Mink wieder aus dem Jagdrecht zu streichen.

Rotwild 10.667
Dammwild 12.339
Rotfuchs 25.020 NABU NRW fordert, den Rotfuchs aus dem Jagdrecht zu streichen
Waschbär 28.080 NABU fordert, Waschbär, Marderhund und Mink wieder aus dem Jagdrecht zu streichen.
Rehwild  68.550
Schwarzwild  76.512
Gesamt  253.047

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Pressemitteilung Land Brandenburg, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 09.10.2017:

 

Jagdstrecke des Jagdjahres 2016 /2017 im Land Brandenburg

Einmal im Jahr zieht die Oberste Jagdbehörde im Brandenburger Agrarministerium die Bilanz eines Jagdjahres. Dieses endet jeweils am 30. März und beginnt demzufolge am 1. April.

Die Auswertung erfolgt auf der Grundlage der Meldungen aus den Kreisen, Die Streckenstatistik umfasst aber nicht nur erlegte Tiere, sondern neben Totfunden auch Unfallwild. Sie dient als Beratungs- und Entscheidungshilfe  – sowohl national wie auch im Vergleich der Landkreise. Bei einigen Tierarten, für die es ansonsten kein eigenes Monitoring gibt, ist die Statistik die wichtigste Grundlage, um den Bestand einschätzen zu können. Gerade in einem an Wildtieren reichen Flächenland wie Brandenburg sind Jäger, Grundeigentümer und Verwaltungen beim Wildtiermanagement auf Zahlen angewiesen.

Im Land wurden im zurückliegenden Jagdjahr insgesamt 168.756 Stück Schalenwild (Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild) erlegt. Das sind 4 Prozent mehr als im Vorjahr und die dritthöchste bislang in Brandenburg erfasste Schalenwildstrecke. Sie liegt mit 6 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jagdjahre.

Beim Rotwild konnte ein neuer Höchstwert erreicht werden, nie zuvor wurden 10.667 Stück Rotwild erlegt. Die Streckensteigerung gegenüber dem Vorjahr beträgt 4 Prozent.

Hohe Streckenanteile erreichten die Landkreise Oder-Spree (15 Prozent), Ostprignitz-Ruppin (14 Prozent) sowie die Uckermark (10 Prozent).

Die Damwildstrecke verfehlt das Niveau des Vorjahres mit 12.399 Stück lediglich um 52 Stück. Die höchsten Anteile an der Landesstrecke erbrachten die Landkreise Oberhavel (30 Prozent), Uckermark (26 Prozent) und Potsdam-Mittelmark (20 Prozent).

Weiter gesunken ist die  Muffelwildstrecke. Es konnten 2016/2017 insgesamt 628 Mufflons erlegt werden, 24 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Landkreis Oberhavel trug 38 Prozent, die Uckermark 22 Prozent zur Landesstrecke bei.

Nach zuletzt sinkenden Rehwildstrecken kann im Jahr 2016/2017 wieder eine Streckensteigerung vermeldet werden. Mit insgesamt 68.550 Stück Rehwild liegt die diesjährige Strecke allerdings nur geringfügig (1 Prozent) über der des Vorjahres. Die höchsten Strecken verzeichneten wiederum die Landkreise Uckermark (13 Prozent), Oder-Spree und Ostprignitz-Ruppin (jeweils 9 Prozent).

Eine deutliche Steigerung weist die Schwarzwildstrecke auf. Mit einer Höhe von  insgesamt 76.512 Stück übertrifft sie das Vorjahresergebnis um 8 Prozent. Die mit Abstand höchste und auch im Vergleich zum Vorjahr noch einmal angewachsene Schwarzwildstrecke konnte mit 9.794 Stück ein weiteres Mal in der Uckermark realisiert werden.

Bei den meisten Niederwildarten zeigt der Streckentrend dagegen nach unten.

Es wurden insgesamt 2.752 Feldhasen erlegt, das sind 11 Prozent weniger als im Vorjahr. Zwei Drittel der Strecke sind wiederum Verkehrsopfer.

Weiter gesunken ist die Kaninchenstrecke – nur noch 45 Exemplare konnten erlegt werden, 10 weniger als im Vorjahr.

Die Fasanenstrecke weist im betrachteten Zeitraum 1.072 Exemplare auf, 65 weniger als im Vorjahr. Nennenswerte Strecken bei Feldhasen und Fasanen konnten nur im Landkreis Märkisch-Oderland erzielt werden.

Auch die Entenstrecke sinkt weiter ab. Im zurückliegenden Jagdjahr konnten  6.849 Enten erlegt werden, das sind 24 Prozent weniger als im Vorjahr. Die meisten Enten wurden wiederum im Landkreis Märkisch-Oderland erbeutet.

Die Gänsestrecke beträgt 5.101 Stück und liegt damit 5 Prozent unter der Strecke des Vorjahres.  In der Prignitz wurden wiederum die meisten Gänse erlegt.

Auf Vorjahresniveau bewegt sich die Strecke der Ringeltaube; 1.905 Exemplare bedeuten ein winziges Plus von 7 Exemplaren im Vergleich zum Vorjahr und damit gleichzeitig den einzigen Aufwärtstrend beim Niederwild im Jagdjahr 2016/2017. Märkisch-Oderland vermeldet wieder die meisten Abschüsse.

Unterschiedlichen Trends folgen die Strecken der Raubwildarten.

Nachdem die Rotfuchsstrecke im letzten Jagdjahr um 15 Prozent angestiegen war, ist der Trend nunmehr wieder rückläufig. Eine Strecke von 25.020 erlegten Füchsen bedeutet ein Streckenminus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. In der Uckermark wurden die meisten Füchse erlegt.

Die Strecke der Steinmarder ist demgegenüber geringfügig auf jetzt 1.592 Exemplare angestiegen. Die höchste Strecke meldete wieder Märkisch-Oderland.

Der stetige Anstieg der Dachsstrecke fand ein Ende, im Jagdjahr 2016/2017 wurden 46 Dachse weniger erlegt,  als im Vorjahr, die Strecke stagniert bei aktuell 4.216 Exemplaren. In der Uckermark war die Dachsstrecke am höchsten.

Unaufhaltsam steigt die Jagdstrecke bei den Waschbären um weitere 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf die abermals neue Rekordhöhe von 28.00 Exemplaren. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin  hat daran wiederum den höchsten Anteil.

Auch die Strecke beim Marderhund wächst an, die insgesamt 7.557 erlegten Exemplare bedeuten einen Anstieg um 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sowohl bei Dachsen als auch bei Marderhunden liegt die Uckermark im Vergleich der Landkreisstrecken ganz vorn.

Etwas gesunken ist hingegen die Minkstrecke.  Sie liegt aktuell bei 162 Exemplaren, das sind 51 weniger als im Vorjahr. Im Havelland wurden die meisten Minke erlegt.

Ausführliche Informationen unter:

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Abgeordnetenhaus: Mehr Auslaufmöglichkeiten für Hunde in der Stadt?

Berliner Abgeordnetenhaus
Drucksache 18 / 12 106

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 18. August 2017
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 06. September 2017

Thema:
Mehr Auslaufmöglichkeiten für Hunde in der Stadt?

 

 

Frage 1: In welchen Bezirken ist aktuell der Bedarf an Hundeauslaufgebieten noch nicht ausreichend gedeckt?

Antwort zu 1:
Dem Senat ist keine wissenschaftlich belastbare und rechtlich verbindliche Grundlage bekannt, mittels derer ein Bedarf an Hundeauslaufgebieten begründet definiert und eine ausreichende Bedarfsdeckung abgebildet werden könnte.

Berlin verfügt nach Auffassung des Senats insgesamt über ein gutes Angebot an Hundeauslaufgebieten und -freilaufflächen sowie Hundegärten (siehe hier und hier. Bedingt durch die Teilung Berlins bis 1989 ist das Angebot an Hundeauslaufgebieten im westlichen Teil Berlins größer als im östlichen.

Obwohl in den zurückliegenden Jahren im östlichen Teil Berlins zusätzliche Auslaufflächen ausgewiesen wurden, empfinden Hundehalterinnen und -halter insbesondere dort das Angebot als noch nicht überall ausreichend.

Frage 2:
Wo in Berlin sieht der Senat Möglichkeiten, zusätzliche Hundeauslaufgebiete zu schaffen? (bitte sortiert nach Bezirken auflisten)?

Frage 3:
Verfolgt der Senat das Ziel, dass in jedem Bezirk ein ausreichendes Angebot an Hundeauslaufgebieten bereitgestellt wird?

Frage 4:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auf die Bezirke einzuwirken, ein solches ausreichendes Angebot an Hundeauslaufgebieten zu schaffen?

Frage 6:
Welche Lösungsvorschläge und Maßnahmen zur Ausweitung des Angebots an Hundeauslaufgebieten hat der Senat aus den Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern im so genannten „Bello-Dialog“ entwickelt?

Antwort zu 2, 3, 4 und 6:
Öffentliche Grünflächen in Berlin wie auch der Wald haben als Lebensraum unzähliger Pflanzen und Wildtiere wichtige Funktionen für den Naturhaushalt und den Klimaschutz, für die Biodiversität und den Artenschutz sowie auch eine Erholungsfunktion für die Menschen. Weitere Freiflächen ohne bereits bestehende oder geplante Nutzungen stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Eine Abwägung über die Möglichkeit einer Freigabe für Hundeauslauf erfolgt jeweils in Zuständigkeit der für die Flächen verantwortlichen Behörden bzw. Eigentümer, der Senat hat hier in der Regel eine beratende Rolle und verfügt daher über keine Listen potentieller Flächen.

Angesichts des aktuell in nennenswertem Umfang voranschreitenden Bevölkerungszuwachses in Berlin einschließlich der damit zusammenhängenden baulichen Verdichtung und Flächeninanspruchnahme insbesondere durch Wohnbebauung und begleitende Infrastruktur wie zum Beispiel Schulen, Verkehrs- und Gewerbeflächen, Sozialeinrichtungen oder gesundheitliche Grundversorgung sowie der damit einhergehenden stärkeren Nutzung der bestehenden Erholungsflächen durch immer mehr
Menschen ist davon auszugehen, dass für eine Ausweitung des Angebots an Hundeauslaufgebieten künftig eher weniger Potentiale als bisher bestehen.

Es ist grundsätzlich Ziel des Senats und der Bezirke bezüglich der Nutzung von Flächen einen Ausgleich der zum Teil divergierenden Interessen unter anderem des Tier-, Natur und Grünanlagenschutzes, aber auch des Wohnungsbaus und von Erholungssuchenden zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird auf die unverändert geltenden Ausführungen in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17 / 15 590 verwiesen.

Der Senat hat sich unter der Federführung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in diesem Kontext in der zurückliegenden Legislaturperiode mit der Problematik des nach Auffassung von Hundehalterinnen und -haltern noch nicht optimalen Angebots an Hundeauslaufgebieten in Berlin befasst. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am sogenannten Bello-Dialog kamen in ihren Beratungen zu dem Ergebnis, dass das Angebot an Hundeauslaufflächen erweitert werden müsse, um im Verhältnis zur Anzahl der gehaltenen Hunde eine angemessenes Angebot zu erreichen.

Die für die Ausweisung von Flächen zuständigen Bezirke und die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden deshalb von der damaligen Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gebeten, das Anliegen zu prüfen und ggf. Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Unter anderem wurde die Problematik in der Leitungskonferenz Naturschutz und Stadtgrün, in der die Amtsleitungen sowohl der Umwelt- und Naturschutzämter als auch der Straßen- und Grünflächenämter zusammenkommen, beraten. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der damaligen Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden einige wenige geeignete Brachflächen ermittelt, die sich für eine Nutzung als Hundeauslauf eignen könnten. Es gelang jedoch nicht, private Träger oder Hundevereine zu gewinnen, die diese Flächen entsprechend entwickelt hätten.

Frage 5:
Wird der Senat auch auf die Berliner Forsten einwirken, mit dazu beizutragen, weitere Hundeauslaufgebiete zu schaffen (u.a. in Treptow-Köpenick bei der Umsetzung des dortigen Einwohnerantrages zu Hundeauslaufgebieten?)

Antwort zu 5:
Wie schon in der Antwort zu 2, 3, 4 und 6 beschrieben, haben gerade die Erholungswälder für den Naturhaushalt (Wasser, Boden, Klima, Luft), als Lebensraum für Pflanzen und Wildtiere und als Erholungsflächen für die Menschen in Berlin eine große Bedeutung. Ihr Potential für eine Ausweitung von Hundeauslaufgebieten ist damit sehr deutlich beschränkt.

 

Berlin, den 06.09.2017

In Vertretung
Stefan Tidow
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Abgeordnetenhaus: Zustand und Zukunft der Berliner Wälder

Berliner Abgeordnetenhaus

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 19. Juli 2017 und

Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 03. August 2017

zum Thema:

Berliner Forsten I – Zustand und Zukunft der Berliner Wälder

Frage 1: Wie viel Kubikmeter Holz wurden in den vergangenen zehn Jahren von den Berliner Forsten gewonnen? (Bitte um Auflistung nach Jahren)

Antwort zu Frage 1:

Jahr Kubikmeter
2007 92.457
2008 61.097
2009 56.018
2010 81.989
2011 93.015
2012 123.428
2013 107.696
2014 133.206
2015 126.952
2016 98.580

Frage 2: Wie entwickeln sich die Einnahmen aus Holzverkauf in den vergangenen zehn Jahren (Bitte um Auflistung nach Jahren). Wer sind Käufer, Abnehmer?

Antwort zu Frage 2:

Jahr Einnahmen Euro Ergo: Euro/Kubikmeter
2007 1.945.358 21,04
2008 1.915.103 31,35
2009 1.510.638 26,97
2010 1.993.860 24,32
2011 3.157.850 33,95
2012 3.416.313 27,68
2013 2.945.539 27,35
2014 3.446.035 25,87
2015 3.530.800 27,82
2016 2.796.209 28,37

Käufer der verschiedenen Holzsortimente kommen vor allem aus den Bereichen Holzhandel, Sägeindustrie sowie der Zellstoff- und Holzwerkstoffindustrie.

Frage 3: Wie hat sich der Gesundheitszustand des Waldes in den letzten zehn Jahren entwickelt?
3.1. Wie viel Prozent der Waldfläche ist geschädigt?
3.2. Wie hat sich das Schadniveau bei den Nadelbäumen entwickelt?
3.3. Wie hat sich das Schadniveau bei den Laubbäumen entwickelt?
3.4. Welche Faktoren sind maßgeblich bei der Schädigung des Waldes?

Antwort zu Frage 3:

Frage 4: Wie ist die Altersstruktur des Waldes?

Antwort zu Frage 4:

Frage 5: Wie entwickelt sich das Mischwaldprogramm?
5.1. Welche Mittel wurden für dieses Programm in den letzten zehn Jahren bereitgestellt und abgerufen? (Bitte um Auflistung nach Jahren)
5.2. Wie viele Hektar Wald wurden in den vergangenen zehn Jahren verjüngt?
5.3. Wie bewertet der Senat die bisherigen Bemühungen, um die Ziele des Programms zu erreichen?

Antwort zu Frage 5:

Abgerufene (bereitgestellte) Mittel 2012 – 2016
2013 653.212,18 € (660.000 €)
2013 770.000,00 € (770.000 €)
2014 932.508,35 € (960.000 €)
2015 800.794,26 € (720.000 €)
2016 1.293.296,93 € (1.200.000 €)

Frage 6: Wie ist derzeit die Müllbeseitigung in den Berliner Forsten geregelt? Welche Erkenntnisse konnten durch das Pilotprojekt mit der BSR im Forstamt Köpenick gewonnen werden?

Antwort zu Frage 6:

Frage 7: Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über Baumfällungen/Neuanpflanzungen in den Forsten informiert?

Antwort zu Frage 7:

 

 

Abgeordnetenhaus: Hundehasser in Berlin

Abgeordenethaus von Berlin
Drucksache 18/11537

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 31. Mai 2017 zum Thema:

Hundehasser in Berlin

und Antwort vom 23. Juni 2017 der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Ist dem Senat bekannt, dass im Bereich des Tegeler Sees in den vergangenen Wochen mindestens 14 Hunde vergiftet wurden und 11 davon nicht gerettet werden konnten?

Zu 1.: Bei der für den Tegeler See örtlich zuständigen Dienststelle der Polizei (Abschnitt 11) werden aktuell 12 Vorgänge im Zusammenhang mit erkrankten bzw. verendeten Tieren bearbeitet. Betroffen sind insgesamt elf Hunde, von denen sieben tierärztlich nicht gerettet werden konnten.

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2. Ist inzwischen bekannt, womit und wie die Hunde vergiftet wurden?

Zu 2.: Nach Mitteilung der Polizei lagen ihr bis zum 14.06.17 keine abschließenden pathologischen bzw. toxikologischen Ergebnisse zu den vergifteten Hunden vor.
Nachdem ein erstes Gutachten des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin ergeben hatte, dass das Wasser des Tegeler Sees unbelastet ist, wurde bei weiteren Untersuchungen eine Belastung des Tegeler Sees mit Blaualgen festgestellt. In einem Fall konnte Blaualgengift bei einem verendeten Hund nachgewiesen werden, wobei nicht sicher ist, dass der Hund auch daran verstorben ist. Da auch Hunde Vergiftungserscheinungen aufwiesen, die nicht im Wasser waren, geht das Bezirksamt davon aus, dass Blaualgen nicht der einzige Grund für die Vergiftungserscheinungen sind.

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3. Sind dadurch auch spielende Kinder gefährdet?

Zu 3.: Eine verifizierte Beantwortung der Frage ist abhängig vom Ergebnis der Ermittlungen und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.
Da sich nach Einschätzung des Bezirksamtes Reinickendorf der Verdacht auf Giftköder zunehmend erhärtet, kann jedoch unabhängig von der durch die Blaualgenbelastung des Sees auch für Menschen vorhandenen Gefahr eine Gefährdung von Kindern bisher nicht ausgeschlossen werden.

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4. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um weitere Vergiftungen zu verhindern?

Zu 4.: Der Senat informiert die Öffentlichkeit über Funde von Giftködern über den Giftköderatlas Berlin. Im vorliegenden Fall wurden die Bürgerinnen und Bürger auch durch Pressemitteilungen des Senats und des Bezirksamtes Reinickendorf auf die Gefahr für Kinder aufmerksam gemacht und Eltern darum gebeten, unbedingt darauf zu achten, dass Kinder nichts in den Mund stecken oder essen, was sie rund um den Tegeler See finden.
Die Einleitung konkreter Vor-Ort-Maßnahmen liegt im Falle entsprechender Ereignisse im Aufgabenbereich des jeweiligen Bezirkes. Die zuständige Ordnungsbehörde des Bezirksamtes Reinickendorf hat in dem betroffenen Gebiet rund um den Tegeler See Warntafeln aufgestellt. Außerdem erfolgten Begehungen des Bereiches durch das Ordnungsamt sowie Einsatzkräfte der Polizei, die bisher nicht zum Auffinden ausgelegter Giftköder führten.
Mit dem Ziel der Information und Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern werden uniformierte Einsatzkräfte der Polizei im Uferbereich des Tegeler Sees eingesetzt.

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5. Gibt es weitere Fälle von vergifteten Hunden in anderen Bezirken Berlins und wenn ja, wo und wie viele?

Zu 5.: Nein, weitere vergleichbare Fälle in anderen Bezirken Berlins sind dem Senat nicht bekannt.

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Berlin, den 23. Juni 2017
In Vertretung
Margit Gottstein
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

 

Abgeordnetenhaus: Sachkundenachweis und „Hundeführerschein“

Abgeordenetnhaus: Drucksache 18 / 10 821

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 15. März 2017
und Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 11. April 2017

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Sachkundenachweis und „Hundeführerschein“

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Frage 1. Wie und durch wen kann die im neuen Hundegesetz geforderte Sachkunde von Hundekäufern bzw. Hundebesitzern festgestellt werden?

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Frage 2. Wird der von verschiedenen Verbänden in Berlin abgenommene „Hundeführerschein“ vom Senat als ausreichender Nachweis für die im neuen Hundegesetz geforderte Sachkunde gewertet?

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Frage 3. In welcher Form können Hundebesitzer sonst die geforderte Sachkunde nachweisen?

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Frage 4. Wie viele Hundeführerscheine wurden im Jahr 2017 bereits in Berlin abgenommen?

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Frage 5. Wie hoch ist derzeit die Zahl der Hundeführerschein-Besitzer in Berlin?

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Frage 6. Wie will der Senat erreichen, dass möglichst viele Hundehalter einen Sachkundenachweis ablegen?

…Hunde, deren Haltung bereits vor Inkrafttreten des Hundegesetzes aufgenommen wurde, sind von der allgemeinen Leinenpflicht nach § 28 Absatz 2 des Hundegesetzes ausgenommen…

Abgeordnetenhaus: Wann geht es mit dem Teufelsberg weiter?

Abgeordnetenhaus, Drucksache 18 / 10 854

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 27. März 2017
und Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 10. April 2017:
Wann geht es mit dem Teufelsberg weiter?

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

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Frage 1: Welche konzeptionelle Überlegungen hat der Berliner Senat zur zukünftigen Nutzung des Teufelsbergs insbesondere des Teils mit der ehemaligen Abhörstation?

Antwort zu 1: Entsprechend der Darstellungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Berlin strebt der Senat eine Wiedereingliederung der Fläche des Teufelsberges in den Grunewald an. Die oberste Naturschutzbehörde sieht im Rahmen der geplanten Schutzgebietsausweisung des Grunewaldes auf der Grundlage von Natura 2000 die Integration des Areals vor.
Nach vier Sitzungen (runder Tisch), an denen u. a der jetzige Regierende Bürgermeister, Mitglieder des Abge-ordnetenhauses und der BVV1-Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Aktionsbündnisses Teufelsberg teilgenommen haben, war man sich einig, dass eine öffentlichen Nutzung des Geländes anzustreben ist. Innerhalb des Rahmens des baulichen Bestandes wurden z.B. eine Aussichtsplattform, eine Ausflugsgaststätte, ein kleines Museum/Archiv bzw. ein Wald-/Abenteuerspielplatz favorisiert. Aufgrund gegenläufiger Interessen der Eigentümergemeinschaft, die eine kommerziell ausgerichtete Nutzung einfordert, und dem Interesse der Vertreter der Vereine und Bürger, die einen Rückbau der Baulichkeiten und nur eine zurückhaltende Nutzung eröffnen wollen, wurden noch keine weitergehenden konkretisierenden Planungen vorangetrieben.

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Frage 2: Wie beurteilt der Berliner Senat den Zustand des Areals mit der ehemaligen Abhörstation auf dem Teufelsberg, seit wann ist der Zustand wie nachgefragt und warum hat sich an der Situation bis heute nichts geändert?

Antwort zu 2: Das Land Berlin hat nur wenig Einfluss auf den Zustand des Teufelsbergareals, da sich das Ge-lände der ehemaligen Abhörstation in Privatbesitz befindet; der Pächter zeigt sich gegenüber dem Umweltamt Charlottenburg-Wilmersdorf bemüht, einen ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks herzustellen; seit 2015 wurde z.B. Abfallentsorgung vorgenommen.

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Frage 3: Wie beurteilt der Berliner Senat die Forderungen der Bürgerinitiative Teufelsberg und inwieweit wird die BI und die angrenzenden Siedlervereine in die Planung einbezogen?

Antwort zu 3: Partizipation ist dem Senat eine wichtiges Anliegen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, wie auch die Bürgerinitiative und die angrenzenden Vereine werden Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung erhalten, sobald erste Planungsüberlegungen initiiert werden – dies ist jedoch zurzeit nicht absehbar.

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Frage 4: Wann ist mit konkreten Schritten zur Änderungen der Situation zu rechnen, mit welchen Kosten ist zu rechnen und inwieweit sind in welchem Umfang Haushaltsmittel dafür eingestellt worden?

Antwort zu 4: Die Eigentümer streben eine gewinnorientierte Grundstücksverwertung durch hohe Ausnutzung des Areals an, die mit den Vorstellungen des Senats von einer grundsätzlichen Wiedereingliederung in die Erholungslandschaft des Grunewaldes nicht übereinstimmt. Eine Einigung ist derzeit nicht absehbar. Kostenschätzungen liegen nicht vor.
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Berlin, den 10. April 2017
In Vertretung
Jens – Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

 

Städtische Wildschweine bevorzugen natürliche Nahrung

Anders als vermutet kommen Wildschweine nicht nach Berlin, um dort Mülleimer zu plündern oder andere Nahrungsquellen aus menschlicher Herkunft zu nutzen. Im Gegenteil, auch Stadtschweine ernähren sich vorzugsweise von natürlichen Ressourcen. Das ist das überraschende Ergebnis einer Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW), die von National Geographic und der Stiftung Naturschutz Berlin unterstützt wurde. Die ForscherInnen untersuchten Mägen von 247 Wildschweinen aus Berlin und dem Umland. Die Forschungsergebnisse wurden jetzt in der wissenschaftlichen Zeitschrift „PLOS ONE“ veröffentlicht.

Immer mehr Wildtiere leben in Städten, auch in Berlin, das als „Hauptstadt der Wildschweine“ bekannt ist. Aufgeteilt in vier Forstgebiete sind 20 % des Berliner Stadtgebiets von großflächigen Wäldern bedeckt, ideal für Wildtiere aller Art. Allerdings leben Berliner Wildschweine nicht nur in diesen Stadtwäldern, sondern werden auch regelmäßig in innerstädtischen Parks oder Gärten gesichtet und bringen dort sogar Frischlinge auf die Welt.

Wildschweine sind Allesfresser und bekannt für ihre hohe Flexibilität bei der Nahrungssuche; die aufgenommene Nahrung spiegelt in der Regel die Verfügbarkeit von Nahrungsquellen im untersuchten Lebensraum wider. Bislang wurde angenommen, dass sie vor allem durch ein attraktives Nahrungsangebot wie Kompost, sonstiger Abfall oder auch direkte Fütterung durch Anwohner in die Siedlungen gelockt werden. Derartige Beobachtungen wurden bereits bei anderen Wildtieren wie Schwarzbären in Nordamerika, Makaken in Indien und Füchsen in urbanen Lebensräumen in Europa gemacht. Um diese Vermutung auch bei Berliner Wildschweinen zu überprüfen, sollten die Zusammensetzung und der Energiegehalt ihrer Nahrung im Vergleich zu ländlichen Wildschweinen aus Brandenburg untersucht werden. Die ForscherInnen beprobten dazu 247 Mägen von gejagten Wildschweinen und analysierten die Landschaftsstrukturen an den Sammelorten.

„Überraschenderweise fressen Wildschweine in Berlin und Brandenburg fast ausschließlich natürliche Nahrungsmittel, vorrangig Eicheln, Engerlinge, Fasern oder auch Mais, während Nahrungsmittel aus direkter menschlicher Herkunft nur einen Bruchteil ausmachen. So waren nur in vier von 247 Mägen Brot mit Wurst und Käse und in weiteren fünf Mägen Plastikpartikel  zu finden“, berichtet Leibniz-IZW Doktorandin Milena Stillfried, die die Studie durchführte. Ihre Analysen zeigen, dass es trotzdem Unterschiede zwischen Stadt und Land gibt. Stadt und Land unterscheiden sich in der Landschaftsstruktur und damit auch in der Verfügbarkeit natürlicher Nahrung; so gibt es in Berlin beispielsweise mehr masttragende Mischwälder in denen die Wildschweine mehr Eicheln oder Bucheckern finden, während in Brandenburg, neben landwirtschaftlichen Flächen, eher „nahrungsarme“ Kiefernwälder dominieren. Der Energiegehalt der im Magen gefundenen Nahrung war in Berlin höher als in Brandenburg, was vermutlich auf die erhöhte Aufnahme von Eicheln zurückzuführen ist. Analysen von Makronährstoffen wie Protein, Fett, Stärke oder der Fasergehalt zeigen, dass nicht das Stadt- oder Landleben an sich, sondern die Zusammensetzung der Landschaft innerhalb des Streifgebiets eines Wildschweins die Nahrungsqualität bestimmt. So wurden beispielsweise erhöhte Stärkewerte in Mageninhalten nachgewiesen, wenn ein Großteil der durchstreiften Fläche landwirtschaftlich genutzt wurde, während der Proteingehalt der Nahrung in Nadelwäldern stark abfiel. Wildschweine in ländlichen Gebieten profitierten teilweise von menschlich geprägten, urbanen Landschaftsstrukturen, da in ländlichen Gebieten mit hoher Flächenversiegelung energiereichere Mageninhalte gefunden wurden.

Während Wildschweine im ländlichen Gebiet Begegnungen mit Menschen meiden, lernen sie in der Stadt, dass vom Menschen oftmals keine direkte Gefahr ausgeht und sie auch in unmittelbarer Nähe zu menschlichen Behausungen geeignete Lebensräume und Nahrung finden können. Noch nutzen sie auch in der Stadt eher natürliche Lebensräume, aber wie lange noch? „Aufgrund der hohen Lernfähigkeit der Wildschweine ist es wichtig, sie nicht zu füttern und Kompostbehälter sowie Mülleimer zu sichern, da Wildschweine mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Ressourcen aus menschlicher Herkunft zurückgreifen, falls sie einfach zugänglich sind oder natürliche Nahrungsressourcen knapp werden“, so die Initiatorinnen des neuen Forschungsschwerpunktes „Urbane Wildtierökologie“, Stephanie Kramer-Schadt und Sylvia Ortmann, die diese Initiative 2012 am Leibniz-IZW ins Leben gerufen haben.

Um Konflikte langfristig zu vermeiden, sollte sich die städtische Bevölkerung an gewisse Regeln halten. Wildschweine in urbanen Gebieten sind bekannt für wiederholt auftretende Schäden an privaten und öffentlichen Grünanlagen, die sie bei der Nahrungssuche verursachen. Viele BürgerInnen haben Angst vor den eigentlich friedlichen Wildschweinen. Die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Ernährungsweise der Wildschweine in Berlin und Brandenburg tragen zum Verständnis von Prozessen der Urbanisierung bei. Für die Behörden könnte die aktuelle Studie eine wichtige Datengrundlage für einen verbesserten Umgang mit Mensch und Wildtier sein.

Publikation:

Stillfried M, Gras P, Busch M, Börner K, Kramer-Schadt S, Ortmann S (2017): Wild inside: urban wild boar select natural, not anthropogenic food resources. PLOS ONE.

https://doi.org/10.1371/journal.pone.0175127

Quelle: Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Forschungsverbund Berlin e.V., Pressemitteilung vom 13.04.2017

 

OVG: Kein generelles waffenrechtliches Bedürfnis für Schalldämpfer zum Zweck der Jagdausübung

Das Oberverwaltungsgericht hat heute ent­schie­den, dass ein in Ber­lin leben­der Kläger, der in sei­ner Frei­zeit der Jagd nach­geht, nach gel­ten­der Rechts­lage kei­nen An­spruch auf Erteilung einer waffen­recht­lichen Erwerbs­be­rech­ti­gung für einen Schall­dämp­fer zum Zwecke der Jagd­aus­übung hat. Damit hat es die voran­ge­gan­gene Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin (Urteil vom 26. Novem­ber 2014 – VG 1 K 208.13 -) im Ergeb­nis bestätigt.

Für die Ertei­lung einer waf­fen­recht­lichen Erwerbs­be­rech­ti­gung ist ein waf­fen­recht­liches Bedürf­nis er­for­der­lich. Zwar wird in der Spe­zial­rege­lung des § 13 WaffG ein Bedürf­nis der Jäger für den Er­werb und Be­sitz der für die Aus­übung der Jagd erfor­der­lichen Schusswaffen aner­kannt (sog. „Jäger­privi­leg“). Nach Auf­fas­sung des 11. Se­nats ist diese Vor­schrift aber ins­beson­dere im Hin­blick auf den Zweck des waf­fen­recht­lichen Bedürfnisprin­zips und die Ent­ste­hungs­ge­schich­te der Norm nicht dahin­ge­hend aus­zu­le­gen, dass der Ge­setz­ge­ber damit zu­gleich auch ein Bedürf­nis für die Benut­zung von Schalldämp­fern zur Jagd an­er­ken­nen woll­te. Denn die Ver­wen­dung von Schall­dämp­fern zur Jagd wird kon­tro­vers beur­teilt und ist bis heu­te in den Lan­des­jagd­ge­set­zen ver­schie­de­ner Bun­des­län­der sogar aus­drück­lich ver­bo­ten. So­weit das waf­fen­recht­liche Bedürf­nis eines Jä­gers – wie im ent­schie­de­nen Fall – nicht auf­grund beson­derer Um­stän­de im kon­kre­ten Ein­zel­fall ab­wei­chend zu beur­tei­len ist, muss die grund­sätz­liche Ent­schei­dung hier­über dem Ge­setz­geber vor­be­hal­ten blei­ben. Dass ein­zel­ne Bundes­län­der (da­run­ter auch Branden­burg) für ihren Be­reich in­zwi­schen an­ders ver­fah­ren, ver­mag an dieser recht­lichen Beur­tei­lung nichts zu än­dern.

Wegen der grund­sätz­lichen Bedeu­tung der Rechts­frage hat der Senat die Re­vision zum Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt zuge­lassen.

Quelle: OVG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 10/17 zum Urteil des 11. Senats vom 6. April 2017 – OVG 11 B 11.16 –

 

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