459.284 tote Füchse für die Tonne – Stoppt die Hobbyjagd

Im Januar 2013 werden wir an den Regierungssitzen von Brandenburg und von Rheinland-Pfalz, Potsdam und Mainz, Werbekampagnen gegen die Hobbyjagd lancieren (siehe Titelbild). In beiden Bundesländern wird aktuell über die Novellierung der Landesjagdgesetze beraten. Über alle Motive unserer Kampagne, die Medien und unsere Forderungen informieren wir Sie zu Beginn des neuen Jahres. Unterstützt wird diese Kampagne durch den Deutschen Tierschutzbund.

https://archive.newsletter2go.com/?n2g=gsw6t1f7-7lff7vc2-5e1

https://www.wildtierschutz-deutschland.de/

 

 

Abgeordnetenhaus: Waschbären in Berlin

Berliner Abgeordentenhaus, Drucksache 19/13637

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD)
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 04.11.2022

 

Waschbären in Berlin

 

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu finden:

 

 

 

Machen Sie mit: Petition für die Abschaffung der Hobbyjagd!

Wildtierschutz Deutschland hat eine Petition für die Abschaffung der Hobbyjagd auf den Weg gebracht: „Die Jagd zum Vergnügen ist überholt – lasst sie uns abschaffen!“

Machen Sie mit und unterzeichnen Sie die Petition, die sich an Cem Özdemir (Bundeslandwirtschaftsminister), Steffi Lemke (Bundesumweltministerin) und Virginijus Sinkevičius (EU-Umweltkommissar) wendet.

 

www.wildtierschutz-deutschland.de

 

 

Abgeordnetenhaus: Woran scheitert die Unterschutzstellung Berliner Naturschutzgebiete?

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 19 / 12 420

  • Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Felix Reifschneider (FDP) vom 01.07.2022
  • Antwort der Senatsverwaltung Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 11.07.2022

Zum Thema:

 

Auszug Tiefwerder Wiesen / Langes Luch und Dachsheide:

Frage 5:
Bis wann plant der Senat das LSG-24 Tiefwerder Wiesen als Naturschutzgebiet auszuweisen?
a. Welche Maßnahmen wurden wann bereits getroffen?
b. Welche Maßnahmen sind bis wann im Einzelnen geplant?

Antwort zu 1 bis 5, 7 und 8, 10 bis 12, 14:
In den vergangenen Jahren hatte die zwingend erforderliche rechtliche Sicherung der an die EU-Kommission gemeldeten Berliner Natura-2000-Gebiete zur Abwendung von Strafzahlungen infolge des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland oberste Priorität. Dies hatte zur Folge, dass Unterschutzstellungsverfahren für andere schützenswerte Flächen auf der Grundlage des Landschaftsprogramms / Artenschutzprogramms (LaPro) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 (siehe Amtsblatt für Berlin Nr. 24, Seite 1314 ff) – siehe Anhang A: Liste der Berliner Schutzgebiete – zurück gestellt werden mussten. Das gilt u.a. für die in den Fragen 1 bis 5, 7 und 8, 10 bis 12 und 14 genannten Flächen.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ergibt sich, dass……
Dies führt dazu, dass hinsichtlich des Zeithorizontes für die Ausweisung der benannten Gebiete keine konkreten Angaben gemacht werden können. Die zeitliche Planung für Unterschutzstellungsverfahren ist dabei vor allem auch abhängig von den zur Verfügung
stehenden Personalkapazitäten (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 17).

Frage 6:
Bis wann plant der Senat die Erweiterung NSG-15 Langes Luch als Naturschutzgebiet auszuweisen?
a. Welche Maßnahmen wurden wann bereits getroffen?
b. Welche Maßnahmen sind bis wann im Einzelnen geplant?

Antwort zu 6:
Die Erweiterung des Naturschutzgebietes (NSG) 15 Langes Luch um die Dachsheide ist bereits erfolgt und festgesetzt in der Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewaldes mit den darin liegenden Naturschutzgebieten in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf von Berlin (Grunewaldschutzverordnung – SchVO Gw) vom 20. Dezember 2017 (GVBl. S. 2).

 

Abgeordnetenhaus: Füchse und Fuchsjagd in Berlin

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 19 / 12 183

  • Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tamara Lüdke (SPD) vom 13.06.2022
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 28.06.2022

Zum Thema:

 

Auszüge (!) aus den Antworten:

  • Wie viele Füchse leben in Berlin?
    Die konkrete Anzahl der in Berlin lebenden Füchse ist nicht bekannt,…
  • Welche Gründe gibt es für die Fuchsjagd in Berlin?
    Füchse unterliegen nach dem Bundesrecht dem Jagdrecht. Darauf stützend bedarf es keiner gesonderten Begründung für diese Jagdausübung.
  • Gibt es Belege dafür, dass die Bejagung von Füchsen in Berlin die Population dauerhaft reguliert bzw. dezimiert?
    In Bezug auf die Populationsregulierung kann keine Aussage getroffen werden.

 

SenV UMVK: „Jagdergebnisse – Daten und Fakten

Füchse dürfen wie folgt erschossen werden:
– Altfüchse: 1. November bis 31. Januar
– Jungfüchse: 1. Mai bis 31. Januar

Tötungen 2021/2022: 086
Tötungen 2020/2021: 121

 

Übersicht 1996 – 2021:

Fallwild: Als Fallwild wird im Gegensatz zum erlegten Wild alles an sonstigen Ursachen (meist durch Verkehrsunfälle) zu Tode gekommenes Wild bezeichnet.

Abgeordnetenhaus: Jagd in Berlin

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 19/12184

  • Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tamara Lüdke (SPD) vom 13.06.2022
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 24.06.2022

 

Zum Thema:

 

Im Verwaltungsjagdbezirk Grunewald beträgt die Anzahl der Gesellschaftsjagden in der betroffenen Zeitspanne [„in den vergangenen drei Jagdjahren (einschließlich dem aktuellen Jagdjahr 21/22)“] sowie im aktuellen Jagdjahr ebenfalls zwischen zwei und drei. An diesen Jagden nehmen insgesamt 120-130 Jägerinnen und Jäger teil. Dabei werden 50-70
Wildschweine und 10-30 Rehe erlegt. Zudem werden jährlich bis zu 20 Gruppenansitze mit fünf bis sieben Jägerinnen und Jägern durchgeführt und dabei insgesamt etwa 30-40 Wildschweine erlegt.

Abgeordnetenhaus: Waschbären

Berliner Abgeordnetenhaus, Drucksache 19 / 12 113

  • Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 08.06.2022
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 21.06.2022

Zum Thema:

Besonders problematisch wird es gesehen, wenn Waschbären in hohen Dichten auftreten. Auch in Berlin stellt der Waschbär lokal eine Bedrohung für geschützte Arten, insbesondere Amphibien dar. Für den Rückgang der Amphibien-Populationen in den letzten Jahrzehnten ist er jedoch nicht verantwortlich.

Land Berlin: Mehr Tierschutz für freilebende Katzen: Um unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, müssen auch Hauskatzen mit freiem Auslauf künftig kastriert sein – oder drinnen bleiben

Die vom Berliner Senat bereits im vorigen Jahr beschlossene Verordnung über den Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Berlin (Katzenschutzverordnung Berlin – KatSchutzV, vgl. Pressemitteilung vom 19.05.2021) tritt am 8. Juni 2022 in Kraft (mit Wirkung zum 9. Juni). Ziel ist ein verbesserter Tierschutz für freilebende Katzen.

In Berlin gibt es eine hohe Zahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen, die teils in Kolonien zusammenleben. Diese Tiere – sogenannte Streuner – sind durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe, Krankheiten und Verletzungen erheblichen Leiden ausgesetzt, was mit den Zielen des Tierschutzes nicht in Einklang zu bringen ist. Daher soll die neue Katzenschutzverordnung dazu beitragen, die Anzahl freilebender, fortpflanzungsfähiger Katzen durch die Eindämmung ihrer unkontrollierten Vermehrung deutlich zu reduzieren und auf diese Weise ihren Leidensdruck insgesamt zu mindern.

Markus Kamrad, der für Tierschutz zuständige Staatssekretär für Verbraucherschutz:

„Die Katzenschutzverordnung ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz in Berlin. Viele Menschen, die sich dem Wohl der Tiere verpflichtet fühlen, haben sich dafür eingesetzt.“

Die neue Verordnung hat auch Folgen für sogenannte Hauskatzen, die in Obhut von Menschen leben: Weil fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit freiem Auslauf in erheblichem Maß zur Erhöhung der Population freilebender Katzen beitragen, sieht die Verordnung vor, dass Berliner Tierhalter*innen ihren fortpflanzungsfähigen Katzen im gesamten Stadtgebiet keinen unkontrollierten, freien Auslauf mehr gewähren dürfen. Nur noch kastrierte und durch einen Chip (Transponder) gekennzeichnete Tiere dürfen künftig freien Auslauf erhalten – und sie müssen zudem bei einer anerkannten Registerstelle (Tasso, Findefix, IFTA) registriert werden: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz stellt auf ihrer Internetseite eine Linkliste der anerkannten Registerstellen sowie weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verfügung (Link: siehe unten).

Ähnliche Katzenschutzverordnungen gibt es bereits in anderen Bundesländern (etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen). Der Bundesgesetzgeber hat im Tierschutzgesetz die Landesregierungen ermächtigt, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen durch Rechtsverordnungen zu beschränken oder zu verbieten. Die Kennzeichnung und Registrierung dient dabei dem Vollzug der Verordnung: Nur so ist beispielsweise feststellbar, ob eine Katze bereits kastriert wurde beziehungsweise wer die Halterin oder der Halter ist. Auch die Rückführung einer aufgefundenen entlaufenen Katze wird auf diese Weise erleichtert.

Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 9. Juni 2022. Hauskatzenbesitzerinnen und -besitzer sind daher aufgerufen, sofern sie fortpflanzungsfähige Tiere mit freiem Auslauf halten, ihre Katzen kastrieren, chippen und registrieren zu lassen, um den Tierschutz für freilebende Katzen zu stärken.
Wer seine Katze nur in Wohnung oder Haus hält bzw. nur einen kontrollierten Auslauf (etwa an der Leine oder in einem umzäunten Bereich) zulässt, braucht nichts weiter zu unternehmen.

Wer seine noch nicht registrierte Katze vermisst, kann sich an das Fundbüro für verlorengegangene Haustiere, die Tiersammelstelle Berlin, wenden: unter 030/76 888-200 oder -201 bzw. unter tiersammelstelle@tierschutz-berlin.de. Die zuständigen Bezirksbehörden dürfen laut Verordnung zwar ein aufgefundenes, nicht registriertes Tier auf Kosten des Halters oder der Halterin kastrieren lassen, aber erst nach fünf Tagen und nach einer Abfrage bei der Tiersammelstelle.

Mehr zur Berliner Katzenschutzverordnung

Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 02.06.2022

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