Risiken der Elefantenhaltung im Tierpark

Kleine Anfrage – Drucksache 17/11435
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE)
vom 15. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2013) und Antwort vom 01. Februar 2013
Risiken der Elefantenhaltung im Tierpark

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass in keinem Zoo weltweit in den letzten Jahren so viele signifikante Übergriffe von Elefanten dokumentiert wurden wie im Tierpark Berlin

  • 24.10.2008 Pfleger Andreas B. von „Bibi“ angegriffen und verletzt;
  • 29.08.2008 Pfleger Andreas B. von „Panya“ angegriffen, „Panya“ wurde daraufhin verprügelt;
  • 21.05.2008 Pfleger von „Bibi“ angegriffen;
  • 23.10.2007 Pfleger von „Bibi“ angegriffen;
  • 30.09.2006 Pfleger Ingolf K. von „Mafuta“ angegriffen und schwer verletzt?

Zu 1.: Dem Senat liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor, die eine Bewertung zulassen.

2. Wie bewertet der Senat, dass in Folge der schweren Verletzung des Pflegers die Elefantenkuh „Mafuta“ an den Zoo Halle abgegeben wurde und die Afrikanischen Elefanten überwiegend im geschützten Kontakt gehalten werden, während die Asiatischen Elefanten weiter im direkten Kontakt mit den Pflegern gehalten werden?

Zu 2.: Die Haltung von Elefanten in direktem Kontakt unterliegt nicht per se einem Verbot. Nach Auffassung des Senats ist jedoch eine Haltung von Elefanten im geschützten Kontakt vorzuziehen und anzustreben.

3. Wie bewertet der Senat, dass die im direkten Kontakt gehaltenen Elefanten von den Pflegern regelmäßig mit Schlägen und durch Stechen mit Elefantenhaken unterworfen werden, um sich Respekt zu verschaffen?

Zu 3.: Der Senat bewertet tierschutzwidrige Zustände als nicht zulässig. Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VetLeb) hat dem Senat zu dem konkreten Sachverhalt auf Anfrage mitgeteilt, dass es sich bei der Elefantenhaltung des Tierparks um eine genehmigte Form der Tierhaltung handelt (Betriebsgenehmigung auf Grundlage der EU-Zoorichtlinie).

4. Hält der Senat die Sicherheit der Elefantenpfleger für gewährleistet vor dem Hintergrund, dass auch Übergriffe der Asiatischen Elefanten auf die Pfleger beobachtet wurden?

Zu 4.: Dem Senat ist bekannt, dass die Haltung von Elefanten hohe Sicherheitsanforderungen an die Tiergärten und ihre qualifizierten Tierpflegekräfte stellt.

5. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass das für eine Elefantenhaltung im direkten Kontakt unerlässliche gute Vertrauensverhältnis zwischen Pflegern und Elefanten aufgrund der regelmäßigen Misshandlungen nicht gegeben ist?

Zu 5.: Der Senat ist mangels der erforderlichen Detailkenntnisse über den alltäglichen Umgang der Pflegekräfte mit den Elefanten nicht in der Lage, das Verhältnis der Pflegekräfte zu den Tieren zu beurteilen.

6. Welche Schlussfolgerung zieht der Senat für die Elefantenhaltung im Tierpark aus dem Umstand, dass es mit Elefanten im direkten Kontak in Zoologischen Gärten in den letzten vier Jahren 33 schwere Unfälle darunter 5 Todesfälle gegeben hat und dass den Todesfällen regelmäßig Übergriffe auf die Elefantenpfleger voraus gegangen sind?

Zu 6.: Auf die Antwort zu 2. wird verwiesen.

7. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die im direkten Kontakt gehaltenen Elefanten regelmäßig angekettet werden und während ihrer Ankettung erkennbar unruhig sind und fast alle Verhaltensstereotypien wie das „Weben“ mit dem Oberkörper zeigen?

Zu 7.: Diese Beantwortung liegt in der Kompetenz des zuständigen Veterinäramtes, das Verhaltensstörungen nicht bestätigt.

8. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass die von TierparkbesucherInnen beobachteten und dokumentierten Misshandlungen und Verhaltensstörungen der Elefanten kein Aushängeschild für den Tierpark Friedrichsfelde sind?

9. Welches tierhalterische Konzept wird mit der Züchtigung und Unterwerfung von Elefanten verfolgt?

10. Welches pädagogische Konzept wird mit der Züchtigung und Unterwerfung von Elefanten im Tierpark verfolgt und ist der Senat der Auffassung, dass damit Kindern und Jugendlichen sinnvolle Beispiele und Werte im Umgang mit Lebewesen vermittelt werden?

Zu 8. bis 10.: Auf die Antworten zu Fragen 3 und 5 wird verwiesen. Der Senat ist der Ansicht, dass die Präsentation von Elefanten einen besonderen Anziehungspunkt für Tierparkbesucherinnen und Tierparkbesucher darstellt.

 

Berlin, den 01. Februar 2013
In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2013)

 

Mischwaldprogramm in Berlins Wäldern

Elmar Lakenberg, Leiter der Berliner Forsten:

In das neue Mischwaldprogramm, das auf vier Jahre angelegt ist, wurden im letzten Jahr knapp 700.000 Euro investiert. In diesem Jahr werden es 800.000 Euro sein…. Schwerpunkte… im mittleren Grunewald und im Köpenicker Raum… Der forstwirtschaftliche Bereich insgesamt kann sich inzwischen selber tragen. Aber wir erledigen viele Hoheitsaufgaben und Dienstleistungen für Erholungssuchende, für die wir keinen Eintritt verlangen… Wir wollen, dass das Mischwaldprogramm zu einer festen Einrichtung wird, damit wir das Ziel bis 2050 erreichen, die Grundwasserspende wieder auszugleichen. Je schneller wir gemischte Bestände haben, desto besser sind wir für den Klimawandel gerüstet.

Berliner Morgenpost, 25.02.2013 – lesen

Wie bewertet der Senat den Einsatz der motorisierten Laubaufräumung?

Abgeordnetenhaus, Drucksache 17/11371
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE)
vom 18. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2012) und Antwort vom 28.01.2013
Naturnahe Grünflächenpflege ist ein Fremdwort für den Senat?

Frage 6: Wie bewertet der Senat den Einsatz der motorisierten Laubaufräumung?

Antwort zu 6: Der Einsatz von Maschinen ist heutzutage oft ein finanzielles Erfordernis, da viele Arbeitsleistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr nur von Hand erbracht werden können. Beim Einsatz von Maschinen zur Laubentfernung sind die örtlichen Gegebenheiten (Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner, Schutz der Flora und Fauna) sowie Aspekte der Arbeitssicherheit zu berücksichtigen.

Erfahrungsberichte über elektrische Geräte im Akku-Betrieb (welche nach ersten Erkenntnissen deutlich niedrigere Immissionen verursachen sollen) lassen hoffen, dass sich diese Modelle trotz derzeit noch höherer Beschaffungskosten hinsichtlich Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Immissionsvermeidung langfristig durchsetzen und die bisher verwendeten benzinbetriebenen Geräte gleichwertig ersetzen können.

 

Wildtierschutz in Berlin

Abgeordnetenhaus
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)

Wildtierschutz

IV. – Artenvielfalt in Berlin? – vom 04. Januar 2013 und Antwort vom 18. Januar 2013 – Drucksache 17/ 11394 – lesen
III. – Wildtiere am Telefon? – vom 19. Dezember 2012 und Antwort vom  23. Januar 2013 – Drucksache 17/11377 – lesen
II. – Artenvielfalt in Berlin? – vom 19. Dezember 2012 und Antwort vom 23. Januar 2013 –  Drucksache 17/11376 – lesen

I. siehe bitte hier

 

Hochwassergefahr in Berlin?

Abgebordnetenhaus Berlin – Drucksache 17 / 11 301

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 03. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2012) und Antwort
Hochwassergefahr in Berlin?

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet der Senat aktuell und zukünftig das Risiko von Überschwemmungen und Hochwasser in Berlin?
Antwort zu 1: Nach europäischer Hochwasserrisiko-managementrichtlinie (HWRM-RL), umgesetzt im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wurde die Bewertung des Hochwasserrisikos durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) bis Ende 2011 vorgenommen. Hochwasserrisiken verbunden mit Überschwemmungen bestehen für Abschnitte der Erpe, der Müggelspree mit Gosener Wiesen, der Panke, des Tegeler Fließes sowie der Unteren Havel.

Frage 2: Welche detaillierten Zahlen und Statistiken liegen dieser Einschätzung (bitte unterteilt nach Bezirken und Jahren) zugrunde?
Antwort zu 2: Für die Ermittlung der maßgebenden Kenngrößen wurden im Land Berlin folgende Verfahren eingesetzt:

  • Pegelstatistik
  • Niederschlag-Abfluss-Modelle (Hydrologisches Modell) gekoppelt mit numerisch-hydraulischen Modellen

Bei der Pegelstatistik werden die Jahreshöchstwerte einer Abfluss- oder Wasserstandsreihe einer statistischen Hochwasserhäufigkeitsanalyse unterzogen. Der empirischen Verteilung dieser Abfluss- oder Wasserstandsreihen wird eine theoretische Verteilungsfunktion angepasst und aus dieser heraus das 100-jährliche Hochwasserereignis extrapoliert. Die zu ermittelnden Jährlichkeiten sollten dabei nicht größer sein, als die dreifache Länge der Beobachtungsreihe. Für die Ermittlung des HQ100 wurden deshalb Pegel ausgewählt, die mehr als 30 Jahre aufzeichnen. So werden an den Tiefwerder Wiesen seit 48 Jahren Wasserstände und Abflüsse aufgezeichnet, am Pegel Köpenick seit 81 Jahren die Wasserstände. Der zugrunde gelegte Beobachtungszeitraum für den Pegel Köpenick wurde auf 39 Jahre verkürzt, um die hochwasserentlastenden Maßnahmen im Einzugsgebiet der Spree zu berücksichtigen. Mit Niederschlag-Abfluss-Modellen können Abflüsse vorgegebener Jährlichkeiten mit Bemessungsniederschlägen berechnet werden. Dabei wird dem simulierten Abfluss die gleiche Jährlichkeit zugeordnet wie dem Bemessungsniederschlag. Diese Methode wurde im Land Berlin für Panke, Tegeler Fließ und Erpe angewendet. Nach Ermittlung der Abflüsse mit einem Niederschlag-Abfluss-Modell (N-A-Modell) werden diese mit Hilfe eines hydraulisch-numerischen Modells in Wasserstände im Gewässer überführt werden.
Die aus der Pegelstatistik bzw. den Modellberechnungen resultierenden Wasserspiegel werden mit dem Digitalen Geländemodell (DGM) verschnitten. Hieraus erhält man als Ergebnis die Grenzen der Ausuferung.
Die bei einem Hochwasser mit einer Auftrittswahrscheinlichkeit von einmal in 100 Jahren überschwemmten Flächen betragen:

  • Erpe: 0,33 km²
  • Müggelspree : 1,8 km²
  • Gosener Wiesen: 2,5 km²
  • Panke: 0,51 km²
  • Tegeler Fließ: 0,90 km²
  • Untere Havel mit Tiefwerder Wiesen und Breitehorn: 2,00 km²

Frage 3: Gibt es vor diesem Hintergrund seitens des Senats die Absicht, in Berlin Überschwemmungsgebiete festzusetzen?
Antwort zu 3: Für die unter 2 genannten Gebiete werden Überschwemmungsgebiete zunächst vorläufig (ab Januar 2013) gesichert und bis Ende 2013 festgesetzt.

Frage 4: Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang den infolge des weitläufigen Berliner Wassernetzes mit Flüssen und Seen vorhandenen natürlichen Überschwemmungsschutz?
Antwort zu 4: Die Flussseen im Bereich von Spree und Havel haben grundsätzlich eine retendierende Wirkung. Allerdings sind die Wasserstände im Berliner Wassernetz stark durch die Stauhaltungen geprägt. Diese Stauhaltungen bewirken wiederum, dass die Rückstaubereiche bis weit oberhalb der Wehre ihre Wirkung entfalten. Im Rahmen der Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen bis Ende 2015 werden alle Maßnahmenoptionen zur Minimierung des Risikos unter Beachtung signifikanter Nutzungsansprüche untersucht.

Frage 5: Welche Gebiete in den Berliner Bezirken sind gegebenenfalls im Einzelnen als Hochwasserschutzräume vorgesehen?
Antwort zu 5: An der Panke (Bezirk Pankow und Mitte) werden die vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken optimiert. Durch Aufweitungen, Laufverlängerungen und Erhöhung der Rauheit im Bereich der Parkanlagen (Schlosspark Niederschönhausen, Bürgerpark wirken diese retendierend.
An der Erpe (Bezirk Treptow-Köpenick) wird der Bereich nördlich der Landesgrenze (LSG Erpetal) in Abstimmung mit dem Land Brandenburg als Retentionsraum aktiviert.
Die Möglichkeit und Effektivität weiterer Rückhaltemöglichkeiten wird im Rahmen der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne untersucht.

Frage 6: Welche Auswirkungen auf die Siedlungsgebiete wären insoweit hinsichtlich Grundwasseranstieg /Überflutungsgefährdungen infolge Hochwasserausgleich zu erwarten?
Antwort zu 6: Sämtliche Maßnahmen zum Hochwasserausgleich dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf angrenzende Siedlungsgebiete nach sich ziehen.

Frage 7: Welche Steuerungsmechanismen zur Schadensvermeidung sind in den einzelnen Gebieten vorgesehen?
Antwort zu 7: Ziel der HWRM-RL ist die Verringerung des Risikos hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten. Hierzu werden bis Ende 2015 erstellt. Für diese sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen zu identifizieren, z.B. aus den Bereichen Flächenvorsorge, Natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz, Bauvorsorge, Risikovorsorge, Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes.

Frage 8: Wie werden Grundstückseigentümer als Hochwasserbetroffene im Bedarfsfall vom Land Berlin entschädigt?
Antwort zu 8: Der Bundesgesetzgeber misst der privaten Bau- und Verhaltensvorsorge zur Prävention bzw. Minderung von Hochwasserschäden einen hohen Stellenwert bei. So bestimmt § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“
Der gesetzliche Vorrang privater Vorsorge bei Begrenzung auf die Zumutbarkeit entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie und Eigenvorsorge, dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und dem Sozialstaatsgebot. Dies bedeutet, dass nicht beliebig jedes Schadenspotential angehäuft und ausschließlich dem staatlichen Schutz unterstellt werden darf. Neben baubezogener Vorsorge kommt deshalb insbesondere auch der Abschluss einer Elementarscha-densversicherung gegen Hochwasserschäden in Betracht.
Eine Entschädigung der Hochwasserbetroffenen durch das Land Berlin kommt nach den gesetzlichen Regelungen nur dann in Betracht, wenn die öffentliche Hand ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Information und Warnung der Bevölkerung über Hochwasserereignisse (§ 79 Absatz 2 WHG) nicht nachgekommen ist und insoweit eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Daneben haften staatliche Stellen auch wie jeder Private deliktisch bei widerrechtlicher und schuldhafter Verletzung des Rechtsgüter von Dritten auf Schadensersatz (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch).

Frage 9: In welchem Umfang wird durch den Senat vor einer etwaigen Festsetzung von Überschwemmungsgebieten eine Beteiligung der betroffenen Anlieger sichergestellt?
Antwort zu 9: Nach Bekanntmachung der Allgemeinverfügung (ab Januar 2013) zur vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete liegen Text und Karten in den Bezirksämtern sowie bei SenStadtUm zur Einsichtnahme aus. Entsprechend § 76 (4) wird die Öffentlichkeit über die vorgesehene Festsetzung der Überschwemmungsgebiete in 2013 informiert und Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus sind auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Informationen zu Hochwassersituation allgemein sowie zu den Überschwemmungsgebieten, zu den rechtlichen Konsequenzen und zu den Möglichkeiten der Schadens-minderung zeitgleich mit der Bekanntmachung verfügbar.

 

Berlin, den 27. Dezember 2012
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2013)

 

Waffenbehörde kontrollierte registrierte Waffenbesitzer

55 Waffenbesitzer = 7 Strafermittlungsverfahren + 7 Ordnungswidrigkeitsverfahren!

Berliner Polizei – Pressemeldung
Eingabe: 16.01.2013 – 13:40 Uhr

Waffenbehörde kontrollierte registrierte Waffenbesitzer

# 0167

In einem stadtweiten Kontrolleinsatz überprüften Beamte gestern von 9 Uhr 30 bis 18 Uhr bei amtlich registrierten Waffenbesitzern die Einhaltung von Vorschriften zur sachgerechten Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition.

Die unangemeldeten Überprüfungsmaßnahmen erfolgten durch die Waffenbehörde beim Landeskriminalamt Berlin. Bei den Kontrollen wurden die Beamten von Mitarbeitern aus anderen Dienststellen der Polizei unterstützt. Die Ermittler überprüften mit sieben Teams 55 Waffenbesitzer, weitere 68 Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis wurden nicht angetroffen.

Während des Einsatzes wurden sieben erlaubnispflichtige Kurzwaffen, vier erlaubnispflichtige Langwaffen und 24.500 Schuss erlaubnispflichtiger Munition beschlagnahmt bzw. sichergestellt. Zudem leiteten die Beamten sieben Strafermittlungsverfahren und sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes bzw. Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz ein.

An dem Einsatz waren rund 40 Beamte beteiligt, die Maßnahmen verliefen störungsfrei.

Die Waffenbehörde wird diese Kontrollen auch künftig unangemeldet durchführen und bittet amtlich registrierte Waffenbesitzer um strikte Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Aufbewahrung bzw. Lagerung von Waffen und Munition.

 

siehe auch:

 

 

Abgeordnetenhaus: Berliner Ratten

Kleine Anfrage – Drucksache 17 / 11 122
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 26. Oktober 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2012) und Antwort
Rattenplage in Berlin

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie entwickelte sich die Population an Mäusen und Ratten im Berliner Stadtgebiet in den letzten fünf Jahren?
2. Welche Instrumente nutzt der Senat, um diese Daten zu erheben und zu evaluieren?
Zu 1. und 2.: In den Berliner Gesundheitsbehörden wird die Entwicklung von Mäuse- und Rattenpopu-lationen nicht erfasst.
Da Ratten aber als Gesundheitsschädlinge gelten, hat die Berliner Senatsverwaltung sie in die Schädlingsbekämpfungsverordnung aufgenommen. Gemäß dieser Verordnung ist der Rattenbefall und die durchgeführte Bekämpfung dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Von 2007 bis 2011 wurde in allen 12 Berliner Bezirken insgesamt folgende Anzahl an Rattenbekämpfungen registriert:

  • 2007 – 4.908
  • 2008 – 5.376
  • 2009 – 4.452
  • 2010 – 4.577
  • 2011 – 3.868
  • Im Jahr 2012 wurden bis zum 31.10. rund 4.950 Bekämpfungsmaßnahmen registriert.

3. Wie bewertet der Senat die aktuelle Rattenpopulation vor dem Hintergrund der Gefährdung und Belastung der Berliner Bevölkerung?
Zu 3.: Die Anzahl gemeldeter Bekämpfungsmaßnahmen lässt keine direkten Schlussfolgerungen auf die Größe der Rattenpopulation in Berlin zu. Die Größenordnung der Rattenproblematik im beobachteten Zeitraum wird als stabil eingeschätzt.

4. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um diese Plage nachhaltig zu bekämpfen?
Zu 4.: Wie bereits dargestellt, sind Ratten als Gesundheitsschädlinge in die o. g. Schädlingsbekämpfungsverordnung aufgenommen worden. Damit ist die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung ihrer Regelungskompetenz nachgekommen. Um eine effektive Rattenbekämpfung im Land Berlin zu gewährleisten, wurden in der Schädlingsbekämpfungsverordnung die Pflichten aller Akteure detailliert dargestellt. Danach muss die Eigentümerin oder der Eigentümer oder die Nutzungsberechtigte oder der Nutzungsberechtigte (allgemein: die pflichtige Person) eines Grundstückes unverzüglich nach Feststellen eines Rattenbefalls dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden und eine Fachkraft mit der Bekämpfung beauftragen sowie nach Abschluss der Bekämpfung dem Gesundheitsamt eine Bescheinigung über eingesetztes Mittel, Verfahren und erzieltes Ergebnis vorlegen. Darüber hinaus muss die pflichtige Person die Vermehrung und Verbreitung von Gesundheitsschädlingen durch Beseitigung von Sicherungsmängeln und Beachtung von Hygiene-Grundsätzen verhindern (z. B. Abfallentsorgung, Bereit-stellen von geeigneten Behältnissen für Hausabfälle).
Stellen Mieterinnen oder Mieter einen Rattenbefall fest, so sollen sie ihre Vermieterin oder ihren Vermieter darüber informieren. Diese oder dieser hat dann die o. g. Maßnahmen einzuleiten.
Den Berliner Gesundheitsämtern obliegen die folgenden Pflichten: sie klären die Bevölkerung über Gesundheitsgefahren auf, sie ermitteln das Ausmaß des Rattenbefalls und bestimmen eine Frist, innerhalb der die Bekämp-fung erfolgt sein muss. Kommt die Eigentümerin oder der Eigentümer oder die Nutzungsberechtigte oder der Nutzungsberechtigte seinen Pflichten nicht nach, so können die Gesundheitsämter die notwendigen Maßnahmen selbst anordnen. Die Kosten dafür trägt die Pflichtige oder der Pflichtige.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Schädlingsbekämpfungsverordnung – insbesondere ihre klare Zuweisung der Pflichten an alle Akteure – sinnvolle Rahmenbedingungen für eine effektive Rattenbekämpfung im Land Berlin gegeben sind.

Berlin, den 17. Dezember 2012
In Vertretung
Emine D e m i r b ü k e n – W e g n e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2013)

 

Wie umgehen mit wilden Tieren? – Wölfe

taz berlin, de 05.01.2013:

Wie umgehen mit wilden Tieren?
„Der Wolf ist ein Opportunist“
Wölfe werden sich in Branden ausbreiten. Einzelne Tiere könnten auch durch die Außenbezirke Berlins streifen, sagt Tierexperte Derk Ehlert. – lesen

  • „Es ist interessant, dass wir Wölfe immer mit großen Rudeln verbinden. Aber Wölfe sind auch Einzeltiere. Was wir als beängstigende Rudel mit Alphatieren im Kopf haben, ist Quatsch. Das gibt es in der Natur nicht. Diese Vorstellung vom Rudel stammt von Wildgehegen, aus denen kommen übrigens auch Beißnachweise.“
  • Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Nachweis, dass jemals Wölfe, die in Freiheit lebten und nicht krank waren, Menschen angegriffen haben.“
  • „Es wird fast jede Woche ein Wolf gemeldet. Doch bislang haben sich alle Fälle ausnahmslos als Hunde erwiesen. Selbst Wolfsforscher haben in ihrem Leben nur wenige Sekunden lang Wölfe gesehen. Also, wenn Sie einen sehen: Genießen Sie diese Sekunden bitte.“

Siehe bitte auch:

  • Zur Wolfsfrage: Boykottaufruf gegenüber Brandenburgs Bauern – lesen
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