Abgeordnetenhaus: Strafbarkeit von Hundeködern

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 17 / 12 604

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU)
vom 02. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2013) und Antwort

Strafbarkeit von Hundeködern

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

  • 1. Inwieweit ist das Auslegen von Ködern mit der Absicht der Tötung oder zumindest Verletzung der den Ködern aufnehmenden Hunde strafbar?
    Zu 1.: Unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalles ist für den Fall der Aufnahme des Köders eine Strafbarkeit nach § 17 Tierschutzgesetz zu prüfen. Schon das Auslegen kann nach Maßgabe des § 303 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Strafgesetzbuch als versuchte Sachbeschädigung strafbar sein.
  • 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen des Auslegens von entsprechenden Ködern in den letzten 5 Jahren eingeleitet und wie viele dieser Verfahren führten zur Verurteilung der Täter (bitte unter Angabe des jeweiligen Strafmaßes)?
    Zu 2.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin werden derartige Verfahren im Aktenverwaltungssystem nicht gesondert ausgewiesen. Zu der Anzahl der Verfahren können daher keine Angaben gemacht werden.
  • 3. In welchen Umfang wird insoweit im Land Berlin Präventionsarbeit zum Schutz der Hunde und ihrer Halter geleistet?
    Zu 3.: Wenn derartige Fälle, in der Regel über Print- und Online-Medien, öffentlich bekannt werden, häufen sich Nachfragen besorgter Hundehalterinnen und Hundehalter bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern und dem Berliner Landestierschutzbeauftragten. Die Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten von diesen Stellen sachkundige Hinweise, wie ihre Hunde vor der Aufnahme evtl. ausliegender und aufgefundener verdächtiger Futterhappen geschützt werden können. Der Landestierschutzbeauftragte hat zudem in der Vergangenheit mehrfach öffentlich warnend auf entsprechende Fälle hingewiesen.

Berlin, den 20. September 2013
Thomas Heilmann
Senator für Justiz und
Verbraucherschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2013)

Biber und Wölfe: Brandenburger Bauernbund steht weiterhin für Tötung

Der Bauernbund Brandenburg e.V., der sich in der Haedline seiner Webseite selbst als „christlich – konservativ – heimatverbunden“ bezeichnet, fordert weiterhin den Abschuss von Wölfen, wie die Märkische Allgemeine am 03. Oktober berichtete.

Darüber hinaus betrachtet der Bauernbund die Wiederansiedelung des Biber als „Plage“, wie sich aus einer Pressemitteilung vom 22.05.2013 ergibt.

Ich möchte keine Nahrungsmittel von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe kaufen, die eine sehr eingegrenzte und aus meiner Sicht allein profitorientierte Denkweise haben – hier zu Lasten von Tieren, über deren Wiederansiedelung man sich im ländlichen Raum eigentlich freuen sollte. Sicher gibt es und wird es in Zukunft dadurch Konflikte geben, welche gelöst werden müssen. Die Radikalität mit der der Bauernverband aber in dieser Diskussion auftritt, empfinde ich als abstoßend.

Leider veröffentlicht der Bauernbund auf seiner Webseite nur den Vorstand und nicht auch eine Liste seiner ca. 360 Mitglieder, so dass ich gezielt den Kauf von Produkten dieser Betriebe meiden könnte.

Ich handhabe es daher so, dass ich kurzerhand versuche alle landwirtschaftlichen Produkte aus Brandenburger Bauernbetrieben zu meiden – „Frisch aus der Region“ bedeutet für mich daher: „FINGER WEG!

 

  • siehe auch: Boykottaufruf gegen Brandenburger Bauern! – lesen

 

 

 

Großer Wannsee: Nachbarklage gegen geplante sechsgeschossige Bebauung erfolgreich

Pressemitteilung Berliner Verwaltungsgericht
Berlin, den 16.08.2013

Das Verwaltungsgericht Berlin gab einer Nachbarklage gegen eine am Großen Wannsee in unmittelbarer Nähe der Wannseebrücke geplante sechsgeschossige Bebauung statt, mit der das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs umgesetzt werden soll.

Das in der Nachbarschaft des Klägers gelegene Baugrundstück wurde in den 70er Jahren viergeschossig bebaut, diese Bebauung wird jedoch nicht mehr genutzt. Der Bebauungsplan für das Gebiet, in dem das Baugrundstück gelegen ist, setzt die Zahl der Vollgeschosse auf zwei fest. Der der Grundstückseigentümerin vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin erteilte Bauvorbescheid, gegen den sich der Kläger wendet, stellt die Befreiung von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse auf sechs Vollgeschosse in Aussicht.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt die in Aussicht gestellte Befreiung für rechtswidrig und gab der Klage statt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfe nur erteilt werden, wenn sie die Grundzüge der Planung nicht berühre. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt. Denn die Festsetzung von lediglich zwei Vollgeschossen diene ausweislich des Bebauungsplanes gerade dazu, das landschaftlich reizvolle Gesamtbild des Gebietes, das für den Ausflugsverkehr der Berliner Bevölkerung von übergeordneter städtebaulicher Bedeutung sei, zu erhalten und zu verbessern. Die in Aussicht gestellte Befreiung verletze den Kläger in seinem Anspruch auf Erhalt der typischen Prägung des Gebiets.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Urteil der 13. Kammer vom 15. August 2013 – VG 13 K 306.12

Badeunfall am Schlachtensee – Junger Schwimmer vermisst

Pressemeldung Berliner Polizei, # 1729

Eingabe: 08.07.2013 – 08:10 Uhr
Badeunfall
Steglitz-Zehlendorf

Zu einem Badeunfall kam es gestern Abend in Zehlendorf.

Von einem Ruderboot sprang ein 21-Jähriger gegen 18.30 Uhr in den Schlachtensee, konnte sich plötzlich nicht mehr über Wasser halten und ging unter. Seine Begleiter im Alter von 22, 26 und 28 Jahren versuchten erfolglos, ihren Freund zu retten. Taucher der Berliner Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes, die von einem Polizeihubschrauber unterstützt wurden, suchten den See bis 20 Uhr vergeblich nach dem jungen Mann ab. Der 22 Jahre alte Bekannte musste wegen eines Schocks im Krankenhaus behandelt werden.

Die Suche nach dem Ertrunkenen soll heute fortgesetzt werden.

Havelchausse/Am Postfenn: Mann mit Verletzungen aufgefunden

Polizei Berlin, Pressemitteilung # 1449 vom 08.06.2013 – 12:35 Uhr:

Passanten fanden heute früh auf einem Parkplatz an der Havelchaussee in Dahlem einen Mann mit Bauchverletzungen. Ersten Erkenntnissen zufolge stand der 65-Jährige gegen 3.30 Uhr am Ufer der Havel, als sich ihm zwei bis drei Unbekannte näherten, ihn überwältigten und ihm die Jacke sowie seine Schuhe raubten. Anschließend stießen sie ihr Opfer ins Wasser und entkamen unerkannt. Der Überfallene lief zu seinem Fahrrad zurück auf den Parkplatz, wo ihn Passanten bemerkten und die blutenden Verletzungen am Bauch feststellten. Der 65-Jährige kam in eine Klinik, in der bei einer Operation eine Schnitt- und eine Stichverletzung behandelt wurden. Der Patient, bei dem keine Lebensgefahr besteht, verbleibt stationär im Krankenhaus. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes dauern an.

Siehe auch:

TSP, 08.06.2013: Senior beraubt, mit Stichwaffe verletzt und in die Havel gestoßen – lesen

…Dann kehrte er zu einem Parkplatz an der Havelchaussee auf Höhe der Straße Am Postfenn zurück, wo er sein Fahrrad abgestellt hatte.Dort wurde er kurz darauf von Passanten gefunden..

 

 

 

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