OSCO „Wallstreet“

OSCO „Wallstreet“ – Sondermodell Nummer 06192001

  • Quarzwerk (welches? Citizen, wie OSCO Workline?)
  • 5 BAR
  • Mineralglas
  • Zifferblatt mit Sonnenschliff
  • Zeiger und Index nachleuchtend
  • 44 mm / 10 mm
  • ca. 120 Gramm

Unter der Bezeichnung „Wallstreet“ gibt es auch noch einen hübschen Chronographen: „Wallstreet Chrono – Sondermodell Nummer 06193002″

Befindet sich auf dem Postweg, freu mich d’rauf, mal schau’n…… – Kam heute an:

Wunderschön 🙂  nur das Band ist etwas scharkantig und nicht so angenehm glatt wie etwa bei der SONGDU 9223.

30 Tage Laufzeittestvergleich mit PTB Atomuhr 14.05.2018 – 14.06.2018:

+ 15 Sekunden

 

 

 

 

 

 

 

Die nachleuchtenden Zeiger und Indexe der OSCO im Vergleich zu Trigalight:

Links und rechts: 2x Trigaligt + nachleuchtende Ziffern (Swiss Combat Forces: Observer), Mitte: OSCO Wallstreet nur nachleuchtend.

 

Nach rund 45 Minuten: Selbstverständlich ist Trigalight überlegen, aber ich bin mit dem Nachleuchten der OSCO völlig zufrieden – und, mehr als „Nachleuchten“ wird vom Hersteller der OSCO ja auch nicht versprochen. Die Ziffern der Observer leuchten außerdem auch nicht mehr.

 

 

SONGDU Chronograph 9223

SONGDU SD-9223-BDSB, laut Aufkleber auf der Rückseite SONGDU D-9223MA.

  • SONGDU WatchHome aus China, Guangdong, Shenzhen
  • Japanisches Quarzwerk (welches?),
    bzw. vermutlich wohl SUNON PE903 bei meiner Version mit der senkrechten Totalisatorenanordnung und dem Datum bei 3-Uhr und PE902 bei der Version mit der waagerechten Totalisatorenanordnung und das Datum bei 4-Uhr. (SUNON PE90-Serie)
  • Mineralglas
  • 3 ATM
  • 40 mm / 10 mm
  • ca. 150 Gramm
  • gekauft für 19,99 € am 25. April 2018 in schwarz und danach noch in weiß für 15,99 €

Das Armband kürzen konnte ich mit dem beigefügten Werkzeug selbst, angenehm glattes Stahlband ohne scharfe Kanten, welches gut schließt und hält. Uhr liegt gut an Handgelenk, tagsüber gut ablesbar. Glas ist von der Seite betrachtet ganz leicht gewölbt, wodurch einen leichter Lupeneffekt entsteht, ist gewöhnungsbedürftig, sieht aber irgendwie gut aus. Leuchtzeiger im Dunkeln leider unbrauchbar, ist also nur eine Uhr für den Tag. Chrono läuft, brauche ich aber nicht. Das ticken der Uhr ist vernehmbar. Sekundenzeiger steht in der Pause genau über den Indexen. Tachymeter ist hinterlegt oder gedruckt und je nach Licheinfall gut oder kaum zu erkennen.

Uhr ist prima, nur anständig nachtleuchtende Zeiger und Indexe wären gut,… aber gut,…  für 19,99 € 😉 kann ich nicht meckern und so freue ich mich über die Uhr.

PS. Habe mir nach einer Woche für 15,99 € noch eine mit weißem Ziffernblatt bestellt (SONGDU SD-9223-WDSB).

  • 30 Tage Laufzeittestvergleich mit PTB Atomuhr 17.05.2018 – 17.06.2018:
  • Uhr 1 schwarz + 37 Sekunden
  • Uhr 2 weiß + 32 Sekunden
  • Falls es tatsächlch ein SUNON PE903 Werk ist, so läge die Spezifikation bei +/- 30 Sekunden/Monat.

 

 

 

Und hier jetzt noch die Version in weiß SONGDU SD-9223-WDSB:

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Grunewaldbrennholz und „Reichenfeinstaub“ bzw. Feinstaubbelastung durch Holzverbrennung

Die Senatsverwaltung fürUmwelt,  Verkehr und Klimaschutz bzw. die Berliner Forsten verkaufen leider auch Brennholz – Waldprodukte: Brennholz:

Die Revierförstereien der Berliner Forsten bieten nach saisonalem Angebot Brennholz der unterschiedlichen in Berlin vorkommenden Holzarten an (Kiefer, Eiche, Birke, Buche u.a.). […] Das Brennholz aus Berliner Wäldern ist nach den Kriterien des internationalen Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes zertifiziert. Mit dem Kauf unterstützen Sie also die nachhaltige Pflege und Bewirtschaftung der Berliner Wälder.

Die Berliner Forsten bieten sogar Selbstsägekurse an:

Besonders viel Geld spart derjenige, der sich sein Brennholz im Wald eigenhändig aufarbeitet. Seit dem 01. Oktober 2006 darf in den Berliner Wäldern aber nur noch mit der Motorsäge arbeiten, wer die Handhabung dieses gefährlichen Arbeitsgerätes sicher beherrscht und einen entsprechenden Nachweis erbringt. […] In Zusammenarbeit mit der Gemeinnützige Service Gesellschaft zur Förderung des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes m.b.H. (GSG) bieten die Berliner Forsten nach Bedarf Kurzlehrgänge für die Motorsägenarbeit an.

In diesem Zusammenhang lesenswert:

Telepolis vom 09.04.2018: „Reichenfeinstaub“ über eine Meldung von Jörg Kachelmann vom 07.04.2018 bei Twitter:

Die Behauptung, dass die Feinstaub-Belastung in den letzten Jahren abgenommen habe, ist eine Lüge und beruhrt auf den traditionellen Messstandorten in Industrie- und Strassennähe. In Wohngebieten hat die Feinstaubbelastung wegen des Holzofen-Wahnsinns drastisch zugenommen.

Als Quelle dafür gibt Jörg Kachelmann sich selbst an:

Auswertung aller entsprechenden Messstationen der letzten 10 Jahre. Wir machen sowas beruflich seit 1983. Wir brauchen keine Quelle. Wir machen das selbst.

 

 

Abgeordnetenhaus: Tierversuche in Berlin

Abgeordentenhaus

  • Schriftliche Anfragen des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 15.02.2018
  • Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 02.03.2018 und 05.03.2018

 

Drucksache 18/13517 zum Thema: Tierversuchskontrollen 2016 und 2017

Beanstandungen gab es 2016 und/oder 2017 bei:
Charité Berlin,
Freie Universität Berlin,
Humboldt-Universität Berlin,
Max-Delbrück-Centrum Berlin und
Museum für Naturkunde

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Drucksache 18/13516 zum Thema: Tierversuche Berlin – Erste Ergebnisse durch die retrospektive Bewertung?

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat bisher für Tierversuche in Berlin noch keine abschließende retrospektive Bewertung erstellt.

Zurzeit steht für 15 Tierversuche die retrospektive Bewertung durch das LAGeSo aus.

 

Abgeordnetenhaus: Waldumwandlung in Berlin

Abgeordnetenhaus – Drucksache 18 / 13 520

  • Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Marion Platta  (LINKE) vom 15. Februar 2018
  • Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 06. März 2018

zum Thema:
Waldumwandlung in Berlin

 

Frage 1: Wie viele Flächen des Berliner Waldes sind in Landeseigentum, in Privateigentum, in Eigentumgemeinnütziger Stiftungen und wie werden diese verwaltet und bewirtschaftet (etwa durch Bewirtschaftungsverträge)?

Antwort zu 1:
Von den ca. 16.400 Hektar (ha) Waldfläche in Berlin bewirtschaften die Berliner Forsten ca. 16.000 ha innerhalb Berlins (konkret 15.979,50 ha). Weitere 135,67 ha Wald sind dem Land Berlin bereits zugeordnet (Rückübertragung), aber noch nicht dem Fachvermögen der Berliner Forsten.
Auf Flächen der Berliner Wasserbetriebe wachsen innerhalb der Schutzzonen um die Trinkwassergewinnungsanlagen ca. 58 ha Wald. Die Bundesforsten als Teil der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind für ca. 123 ha Wald in Berlin zuständig.
Statistische Erhebungen über andere Waldeigentümer werden im Land Berlin nicht geführt.

Frage 2: Welche Unterschiede gibt es zwischen Forst und Stadtwald?

Antwort zu 2:
Die Bezeichnung „Forst“ beschreibt im allgemeinen Sprachgebrauch Waldflächen, die aufgrund ihrer Entstehung (i.d.R. Pflanzung) und Bewirtschaftung stark antropogen geprägt sind; dem würden begrifflich „Naturwälder“ nicht entsprechen. Der Begriff „Stadtwald“ wird umgangssprachlich eher für Waldflächen im urbanen Raum gebraucht (bundesweit gesehen in der Regel in kommunalem Eigentum).

Frage 3: Welche Wälder sind nicht den Berliner Forsten unterstellt, sondern den Bezirksämtern oder landeseigenen Betrieben?

Antwort zu 3:
Gemäß Landeswaldgesetz Berlin (LWaldG Bln) sind Waldflächen im Eigentum des Landes Berlin durch die Berliner Forsten zu bewirtschaften. Diese Waldflächen sind dem Fachvermögen der Berliner Forsten zugeordnet. Da der Waldbegriff den faktischen Zustand auf einer Fläche umfasst, können auch Waldflächen durch das Wachstum von Baumpflanzen und der natürlichen Entwicklung auf Flächen neu entstehen (Sukzession). Einzelne Flächen mit Waldaufwuchs liegen daher auch z.B. im Vermögen von Betrieben und Institutionen des Landes – siehe dazu Antwort zu Frage 1.

Frage 4: Worin unterscheiden sich Parks mit starkem Baumbewuchs (etwa der Volkspark Prenzlauer Berg) und Wald?

Antwort zu 4:
Eine Fläche als Grün- und Erholungsanlage gemäß Grünanlagengesetz gewidmete Fläche kann nicht gleichzeitig Wald i.S. des Landeswaldgesetzes Berlin sein. Der Zustand der Fläche – z.B. Waldcharakter durch Bewuchs mit typischen Waldbäumen – ist dabei nicht relevant.

Frage 5: Wie viele Waldflächen sind seit 2006 (seitdem kann auch ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan die Waldumwandlungsgenehmigung einschließen, sofern dieser die erforderliche forstrechtliche Kompensationregelt) auf der Grundlage eines Bebauungsplanes umgewandelt und gerodet worden (bitte Angabe in Zahl der Waldflächen und in Quadratmetern)?

Antwort zu 5:
Es wurden auf der Grundlage von sieben Bebauungsplänen seit 2006 insgesamt 65.546 m² Waldfläche in eine andere Nutzungsart umgewandelt.

Frage 6: Wer beurteilt und wie erfolgt die Einschätzung, dass Wald nur im notwendigen Umfang und nach Ausschöpfung von Innenentwicklungsmaßnahmen umgewandelt werden kann?
Frage 7: Wer behält den Überblick über die ganze Stadt und die Relevanz des Waldes für Klima, Erholung usw., wenn stets die Entscheidung über Walderhalt und Waldumwandlung dem konkreten Einzelfall vorbehalten bleibt?

Antwort zu 6 und zu 7:
Gemäß Landeswaldgesetz ist Wald in Berlin zu erhalten, nach Möglichkeit zu mehren und seine ordnungsgemäße Pflege zu sichern. Die Behörde Berliner Forsten ist zuständig für die Durchführung des Gesetzes, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Grundlage für die Einschätzung und Bewertung von Anträgen zu Waldumwandlungen bilden planungsrechtliche Voraussetzungen einer Fläche im Zusammenhang mit stadtplanerischen Entwicklungszielen. Kennzahlen als Orientierung für Genehmigungsverfahren, wie z.B. ein angestrebtes Bewaldungsprozent auf lokaler oder regionaler Ebene existieren nicht. Somit ist die Einzelfallprüfung von Waldumwandlungen die Regel.

Frage 8: Fand für die Rodung von Waldflächen im Land Berlin der notwendige Ausgleich seit 2006 ausschließlich in Berlin statt? Wenn ja, auf welchen Flächen fand der Ausgleich statt? Wenn nein, wo fand er statt und wie hoch ist der Anteil der in Berlin geleisteten Kompensation?
Frage 9: Welche Waldaufwertung, welche gezielten Ersatzaufforstungen, welche Bereitstellung geeigneter Ersatzflächen und welche Biotopvernetzungen wurden in Berlin seit 2006 als Kompensation für Waldumwandlung geleistet (bitte maßnahmenscharf und in Quadratmetern auflisten)?

Antwort zu 8 und zu 9:
Es wurden ausschließlich im Land Berlin Ersatzflächen (im Bezirk Pankow zwischen der Siedlung Buch IV und der Panke 19.265 m² sowie im Bezirk Spandau an der Landesgrenze nördlich des Brunsbüttler Damms 6.800 m²) in das Fachvermögen der Berliner Forsten übertragen, um eine natürliche Waldentwicklung (Sukzession) einschließlich der Möglichkeiten für eine Biotopvernetzung zu ermöglichen. Ersatzaufforstungsflächen wurden von Privateigentümern nicht zur Verfügung gestellt.

Frage 10: Wie werden die Kompensationsmaßnahmen öffentlich dargelegt, so dass sie für die breite Bevölkerung nachvollziehbar sind?

Antwort zu 10:
Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, die z.B. eine Waldumwandlung rechtsverbindlich einschließen, wird die Öffentlichkeit zweimal formal beteiligt. Weitere informelle Beteiligungsmöglichkeiten werden zunehmend von den planaufstellenden Behörden und Verwaltungen angeboten. Grundsätzlich werden alle Kompensationsflächen im KompensationsInformationsSystem (siehe Fachinformationssystem der Berliner Verwaltung/FIS-Broker) entsprechend § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz veröffentlicht.

Frage 11: Wie wird der jeweilige Pflegeplan für Wald und für Ersatzflächen aus Waldumbaumaßnahmen dokumentiert und kontrolliert?

Antwort zu 11:
Sind Kompensationsmassnahmen z.B. im Rahmen von Bebauungsplänen verbindlich verfügt, erfolgt die fachliche Einschätzung und Begleitung durch die Berliner Forsten.

Frage 12: In wie vielen Fällen wurde seit 2006 eine Walderhaltungsabgabe geleistet, weil eine Realkompensation nicht geleistet werden konnte?

Antwort zu 12:
Seit 2006 wurden in 35 Fällen eine Walderhaltungsabgabe geleistet, da eine Realkompensation nicht möglich war.

Frage 13: Wie hoch waren die Einnahmen aus der Walderhaltungsabgabe, wurden sie zweckgebunden für den Wald ausgegeben, wofür (Pflege, Aufforstung) und wo (bitte maßnahmenscharf auflisten)?

Antwort zu 13:
Die Höhe der Walderhaltungsabgabe beträgt 1.796.485,90 € (Stand 21.02.2018). Bisl angsind 356.866,71 € für Flächenarrondierungen und -vorbereitungen ausgegeben worden (Entsiegelungen und Vorbereitung von Aufforstungsmaßnahmen im Forstamt Tegel, Flächenerwerb im LSG „Neue Wiesen“ und Ersteigerung von Flächen in den Gosener Wiesen im NSG Müggelspreeniederung Köpenick).

Frage 14: Wie hoch ist der ökologische Verlust einer Waldumwandlung u.a. bezüglich Wasserhaushalt, Bindungsfunktion und Sauerstoffverlust und ist dies in die Berechnung der Kompensationshöhe eingeflossen; welcher Kostenanteil verbleibt der Allgemeinheit?

Antwort zu 14:
Wird Wald in eine andere Nutzungsart umgewandelt, bildet der „Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin“ die Grundlage für die Berechnung der Kompensation in Fläche bzw. finanziellen Ausgleich. Dieses Berechnungsmodell versucht alle Parameter (Boden, Wasser, Klima, Luft) zu berücksichtigen, die bei einem Verlust von Wald zu bewerten sind.

Frage 15: Welche Zielwerte gibt es bezogen auf die Erholungsfunktion und andere Funktionen des Waldes bezüglich einer erforderlichen und erstrebenswerten Waldfläche pro Einwohner in Berlin?

Antwort zu 15:
Solche Zielwerte sind für das Land Berlin nicht formuliert.

Frage 16: Welcher Zeitplan ist gegenwärtig für die Erstellung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Grüne Infrastruktur vorgesehen?

Antwort zu 16:
Die Abstimmungen zwischen den betroffenen Verwaltungen im Zusammenhang mit einem gesamtstädtischen Konzept Grüne Infrastruktur sind noch nicht abgeschlossen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird unter Beteiligung der Stadtgesellschaft eine Charta für das Berliner Stadtgrün erarbeiten. Geplant ist es, diese als Selbstverpflichtung Berlins und damit als verlässliche Balance zwischen der Sicherung und Entwicklung des Stadtgrüns und den baulichen Entwicklungspotentialen der Stadt bis Ende 2019 zu beschließen.

Frage 17: Um wie viele Wochen wurde das Verfahren nach dem Inkrafttreten des Wohnungsbaubeschleunigungsgesetzes – nach dem die Berliner Forsten nur noch Einvernehmens- und nicht mehr Genehmigungsbehörde ist und die Baugenehmigung eine Waldumwandlungsgenehmigung miteinschließt – verkürzt und wie viel Wald wurde in Folge des Wohnungsbaubeschleunigungsgesetzes beseitigt?

Antwort zu 17:
Ein Vergleich über die Dauer der einzelnen Baugenehmigungsverfahren vor und nach Inkrafttreten des Wohnungsbaubeschleunigungsgesetzes wird im Land Berlin nicht geführt. Seit 2016 wurde in fünf Einzelfällen eine Waldumwandlung mit einer Flächengröße von insgesamt 11.947 qm aufgrund der Bauordnung Berlin und des Landeswaldgesetzes genehmigt.

 

 

Berlin, den 06. März 2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

VG Berlin: Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Erforschung des Gesangs von Nachtigallen

Vorschau: Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Erforschung des Gesangs von Nachtigallen

VG 24 K 1261.17, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest

Zwei Wissenschaftlerinnen an der Freien Universität Berlin wollen die neuronalen Mechanismen erforschen, die dem Duettgesang („vocal turn taking“) der Nachtigall zugrunde liegen.

Aus der Untersuchung der grundlegenden Koordinationsprozesse im Gehirn der Nachtigallen erhoffen sie sich einen Erkenntnisgewinn für das bessere Verständnis des Krankheitsbildes autistischer Kinder, die nicht in der Lage sind, eine soziale vokale Interaktion zu führen.

Zu diesem Zweck wollen sie in den nächsten fünf Jahren 36 Nachtigallen als Nestlinge der Natur entnehmen, diese mittels Tonaufnahmen ihr Gesangsrepertoire erlernen lassen und ihnen dann unter Narkose einen Speicherchip im Gehirn implantieren.

Nach den beabsichtigten Messungen sollen die Implantate entfernt und die Vögel je nach Heilungsverlauf in die freie Natur entlassen oder eingeschläfert werden.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Antrag auf Erteilung einer hierfür nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Ausnahmegenehmigung abgelehnt.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Geschäftsbericht 2017 und Ausblick auf 2018 vom 25.01.2018, Seite 10.

Tierversuche mit Nachtigallen auch aus dem Grunewald

Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 18 / 13 363, veröffentlicht am 27.02.2018

Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 31. Januar 2018 (Ei
Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierungzum Thema:
Tierversuche mit Nachtigallen

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Treffen Presseberichte zu, wonach Berliner Wissenschaftler 36 Nachtigallen aus der Natur entnehmen wollen, um Tierversuchsvorhaben an ihnen durchzuführen?

Zu 1.: Ja, es handelt sich jedoch um 35 Nachtigallen.

2. Welchem Zweck dient das Tierversuchsvorhaben?

Zu 2.: Das Tierversuchsvorhaben dient der Grundlagenforschung. Es sollen neurobiologische Prozesse untersucht werden.

3. Welche Maßnahmen sind laut dem Versuchsaufbau zwecks der Entnahme aus der Natur geplant?
a. Welche Kriterien bestehen bezüglich der Auswahl der Nester?
b. In welchem Gebiet/welchen Gebieten Berlins soll die Entnahme stattfinden?
c. In welchem Alter sollen die Jungtiere sich bei der Entnahme befinden?
d. Welche Vorkehrungen planen die Forscher hinsichtlich der Eltern?
e. Wie viele Jungtiere sollen pro Nest entnommen werden bzw. wie viele Brutpaare wären von der Entnahme betroffen?

Zu 3.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hat das Tierversuchsvorhaben grundsätzlich genehmigt, jedoch keine Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Tierschutz- Versuchstierverordnung (TierSchVersV) für dieses Versuchsvorhaben erteilt. Demnach dürfen keine aus der Natur entnommenen Tiere in dem geplanten Tierversuch verwendet werden.
Zu a.: Es war geplant, Nester auszuwählen, bei denen zuvor beobachtet wurde, dass sie ein Gelege enthalten.

Zu b.: Für folgende Gebiete wurde die Entnahme von Nachtigallen beantragt:

– Dreipfuhl-Park
– Thiel-Park/Triest-Park
– Gleisdreieck-Park (Süd)
– Gleisdreieck – Südkreuz
– Gasometer
Grunewald
– Schlossgarten Charlottenburg (Nord/Süd)
– Schuttberg
Strandbad Wannsee
– Südgelände (Mitte/Nord/Süd)
Teufelsberg
Teufelssee
– Tiergarten (Nord/Nordost/Nordwest/Süd/Südost/Südwest)
Zu c.: Zum Zeitpunkt der Entnahme sollten die Tiere drei Tage alt sein.
Zu d.: Es waren keine besonderen Vorkehrungen für die Eltern geplant.
Zu e.: Es sollten maximal zwei Tiere pro Nest entnommen werden.

4. Welche Belastungen entstehen für die Tiere sowohl für die Jungtiere als auch für die Eltern?

Zu 4.: Die maximale Belastung für das Einzeltier in diesem Versuchsvorhaben wurde vom Antragsteller als mittel eingeschätzt. Die Tiere werden einer Operation unterzogen, wobei das LAGeSo den Belastungsgrad als mittelgradig einstuft.

5. Wie lange sollen die Tiere dem Versuch zur Verfügung stehen?

Zu 5.: Die Tiere sollten aufgezogen und im Erwachsenenalter für 21 Tage im Versuch eingesetzt werden.

6. Mit welcher Begründung wurde der Versuch von der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klima abgelehnt?

Zu 6.: Der Bescheid von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 07.11.2017 bezüglich der Entnahme von bis zu 50 Nachtigallen wurde in der Hauptsache aufgrund des fehlenden Nachweises abgelehnt, dass keine gegenüber der Naturentnahme anderen Alternativen – insbesondere die Verwendung von Zuchtvögeln – zur Verfügung stehen. Die Alternativprüfung schreibt das Bundesnaturschutzgesetz § 45 Absatz 7 Satz 2 in Umsetzung des Artikel 9 EG-Vogelschutzrichtlinie vor.

7. Wie viele Versuchsanträge gab es in den letzten drei Jahren, bei denen Wildtiere aus der Natur entnommen wurden und wie viele davon wurden genehmigt? Bitte nach Tierart und Tieranzahl aufschlüsseln.

Zu 7.: In den letzten drei Jahren sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zwei Anträge eingegangen. Es handelte sich hier um einen Versuchsantrag zur Entnahme von Wildtieren (10 Fledermäuse) aus der Natur, für den eine Ausnahme zugelassen wurde und einen Versuchsantrag zur Entnahme von Wildtieren (50 Nachtigallen) aus der Natur, für den keine Ausnahme zugelassen wurde.

Beim LAGeSO wurden in den letzten drei Jahren acht Versuche beantragt, für die aus der Natur entnommene Wildtiere verwendet werden sollten: 40 Fledermäuse, 156 Igel, 120 Waschbären, 40 Feldhasen, 35 Nachtigallen, zwei Mal je 144 Fische und 100 Biber.

Davon wurden sieben Versuche genehmigt, zu dem achten bestehen noch unbeantwortete Nachfragen.

Für sechs dieser Versuche wurde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 TierSch-
VersV erteilt. In diesen Projekten werden die Tiere mit Sendern versehen und wieder in
die Natur entlassen bzw. bei den Fischen Verhaltensversuche durchgeführt, die zu keiner bleibenden Beeinträchtigung führen. Für den Versuch, für den 35 Nachtigallen aus der Natur entnommen werden sollten, wurde keine Ausnahmegenehmigung erteilt (s. auch Antwort zu Frage 3.). Ebenso wurde für die noch nicht genehmigte Besenderung von Bibern noch keine Ausnahmegenehmigung erteilt.

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Berlin, den 14. Februar 2018
In Vertretung
Margit Gottstein
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

 

KRÄWINKLERBRÜCKE: STAHLWERK CARL URBACH & Co.

Ein altes Foto wie aus einer Modelleisenbahnlandschaft, musste ich einfach kaufen:

Kräwinklerbrücke ist ein Ortsteil der Stadt Remscheid in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Er liegt am Ufer der Wuppertalsperre an der Grenze zu den Städten Radevormwald und Hückeswagen. Namensgebend für die Ortschaft war eine historische Steinbrücke über den Fluss Wupper, die heute unterhalb der Wasserlinie der Talsperre liegt. Der Ort besaß einen Bahnhof an der Wuppertalbahn, die von Radevormwald nach Wuppertal führte, sowie ein Postamt, ein 1899 errichtetes Elektrizitätswerk und das 1880 gegründete Stahlwerk Urbach & Co. Mit dem Bau der Wuppertalsperre fielen bis 1975 große Teile der Ortschaft wüst. Das ursprüngliche Kräwinklerbrücke erstreckte sich auf beide Seiten der Wupper, sowohl auf Remscheider als auch auf Radevormwalder Stadtgebiet. Von dem auf Radevormwalder Stadtgebiet liegenden Teil ist heute nichts mehr erhalten, von dem Remscheider Teil nur die Randbebauung auf höherer Lage. Der Bahnhof, die Trasse der Bahnstrecke, das Stahlwerk, die Kapelle sowie zahlreiche Verbindungsstraßen wurden größtenteils abgetragen und überflutet.

Die Aufnahme oben wurde vom Bahnhof Kräwinklerbrücke aus aufgenommen. Zwei andere Perspektiven finden sich hier, bzw. hier, hier und hier.

Yep: Und hier gibt es tatsächlich eine Adaption in den Modellbau:

Foto: ebay 21.02.2018 für insgesamt 3,40 €

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